Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Im Forster Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße wurden am gestrigen Vormittag bei Arbeiten an einem Grundstück Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den

heutigen Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 14:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, werden am 21.11.2024 bis 13:00 Uhr evakuiert. Für die Unterbringung der von der Teilevakuierung betroffenen Personen steht ab 12:00 Uhr die Turnhalle in Groß Bademeusel in der Groß Bademeuseler Straße 56 zur Verfügung.

Die im Sperrkreis befindlichen Zufahrtsstraßen (Autobahnabfahrt, Landstraße, Radwege, Waldwege) sind ab 13:00 Uhr gesperrt. Den Anordnungen der an den Absperrungen vor Ort befindlichen Posten sind unbedingt Folge zu leisten. In der Zeit von 13:00 bis 14:30 Uhr muss aus Sicherheitsgründen in den Ortsteilen Groß Bademeusel und Klein Bademeusel der Strom abgeschaltet werden.

Die Sprengung ist für 14:00 Uhr vorgesehen.

Die Beendigung der Maßnahme wird im Ortsteil Groß Bademeusel durch eine Lautsprecherdurchsage der Freiwilligen Feuerwehr verkündet. Im Anschluss daran ist der Sperrkreis aufgehoben und die Maßnahme ist beendet.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist bis zur Beendigung der Maßnahme in ständiger Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und koordiniert und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Umzug Zuzug Wegzug Kinder und Jugendliche

Schulanmeldung, Einschulung Lernanfänger

Allgemeine Information

Grundlage ist die "Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz)" -  für das Schuljahr 2024/2025.

Schulbezirkssatzung Schuljahr 2024/2025

Die Schulanmeldung erfolgt grundsätzlich in der jeweils in der Satzung festgelegten Schule!

Vorab ist telefonisch ein konkreter Termin zur Schulanmeldung in der annzumeldenden Schule zu vereinbaren.  Die Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren kann auch vorab digital im Schulportal des Landes Brandenburg vorgenommen werden.

Einschulung von SchulanfängerInnen in die Grundschule 

Für die nachfolgend aufgeführten Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz)

  • Grundschule Forst Mitte Max-Fritz-Hammer-Straße 15 03149 Forst (Lausitz)
  • Grundschule Keune Keuner Straße 100 03149 Forst (Lausitz)
  • Grundschule Nordstadt Frankfurter Straße 48 03149 Forst (Lausitz)

werden durch Satzung Schulbezirke und ein Überschneidungsgebiet bestimmt.

Die Zuordnung einzelner Straßenzüge zu den Schulbezirken und dem Überschneidungsgebiet finden Sie in der Anlage 1 der Satzung für das entsprechende Schuljahr.

Nach Beschluss der Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) wird diese jährlich, voraussichtlich im Dezember, im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) und auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.

Die Schulanmeldungen in den Grundschulen erfolgen im Januar des darauffolgenden Jahres.
Die Termine zur Anmeldung werden im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) und über Aushänge an Schulen und Kindertageseinrichtungen bekannt gegeben.

Vereinbaren Sie zur weitgehenden Vermeidung von Wartezeiten bei der Schulanmeldung bitte im Voraus einen konkreten Termin mit der Schulleitung.

Auch Lernanfänger/innen, die vorab an den Grundschulen in freier Trägerschaft (Evangelische Grundschule Forst und Archimedes Grundschule) angemeldet wurden, sind der Schulleitung der örtlich zuständigen kommunalen Grundschule vorzustellen.

Für GrundschülerInnen aus dem Überschneidungsgebiet Nord bestimmt der Fachbereich Bildung und Soziales der Stadt Forst (Lausitz) im Dezember eines jedes Jahres die örtlich zuständige Schule.
Die Eltern werden entsprechend schriftlich benachrichtigt.

Ist zu erwarten, dass das schulpflichtige Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann, kann von den Eltern die Rückstellung für ein Schuljahr durch die Schulleitung beantragt werden.
Die Entscheidung erfolgt nach der schulärztlichen Untersuchung und nach Beratung durch die Schule. Stimmen Sie sich hierzu mit der jeweiligen zuständigen Schule ab.

Rückstellungsantrag

Unterlagen

Zur Anmeldung von LernanfängerInnen in den Grundschulen bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung
  • Personalausweis der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten
  • ggf. eine Meldebescheinigung.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Antonia Reinicke

Telefon
03562 989 305
Fax
03562 989-303
E-Mail
a.reinicke@forst-lausitz.de
Zimmer
125