Wahl zum/zur Bürgermeister/-in 2026
Die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) findet am 8. März 2026 statt.
Eine eventuelle Stichwahl findet am 22. März 2026 statt.
Ansprechpersonen
| Wahlleiter | Sandro Glode Telefon: 03562 989-134 | E-Mail: s.glode@forst-lausitz.de |
| Stellv. Wahlleiterin |
Silvia Ernst |
Allgemeine Informationen
Informationen zur Wahl
In Brandenburg werden die Bürgermeister/-innen direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Durchführung der Wahl richtet sich nach dem Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG).
Weitere Informationen über den Ablauf der Wahl finden Sie auf der Internetseite der Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung.
Öffentliche Bekanntmachungen
Informationen für Kandidierende
Informationen zur Wahlwerbung/Plakatierung
Während des Wahlkampfes haben die Kandidierenden in angemessenem Umfang einen Anspruch auf eine Wahlsichtwerbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Dafür ist ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.
Ansprechpartnerin:
Fachbereich Bauverwaltung
Julia Lange
Sitz: Cottbuser Straße 10, Zimmer 112
Postanschrift: Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
Telefon: 03562 989-416
E-Mail: sondernutzung@forst-lausitz.de
Unterlagen:
Nachstehende Unterlagen dienen der Beantragung von Wahlwerbung und derer Plakatierung im Stadtgebiet der Stadt Forst (Lausitz).
- Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis - Plakatierung in der Stadt Forst (Lausitz)
(Anlage zur Sondernutzungserlaubnis) - Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Bitte beachten Sie ebenfalls die Regelungen gemäß § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG).