Wahl zum/zur Bürgermeister/-in 2026
Die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) findet am 8. März 2026 statt.
Eine eventuelle Stichwahl findet am 22. März 2026 statt.
Ansprechpersonen
| Wahlleiter | Sandro Glode Telefon: 03562 989-134 | E-Mail: s.glode@forst-lausitz.de |
| Stellv. Wahlleiterin |
Silvia Ernst |
Allgemeine Informationen
Informationen zur Wahl
In Brandenburg werden die Bürgermeister/-innen direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Durchführung der Wahl richtet sich nach dem Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG).
Weitere Informationen über den Ablauf der Wahl finden Sie auf der Internetseite der Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung.
Öffentliche Bekanntmachungen
Vereinfachte Öffentliche Bekanntmachung
Leistung von Unterstützungsunterschriften und Einreichung von Wahlvorschlägen
Zusätzliche Öffnungszeiten
Die Stadtverwaltung Forst (Lausitz) ist aufgrund einer Schließzeitenregelung von Mittwoch, den 24.12.2025 bis Freitag, den 02.01.2026 geschlossen.
Abweichend von dieser Regelung, werden auf Grundlage des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes, sowie der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung, eingeschränkte Öffnungszeiten des Bürgeramtes während der Schließzeiten notwendig.
Die Öffnung des Bürgeramtes erfolgt zu den folgenden Zeiten:
| Montag, 29.12.2025 | 12:00-16:00 Uhr |
| Dienstag, 30.12.2025 | 12:00-16:00 Uhr |
| Mittwoch, 31.12.2025 | 12:00-16:00 Uhr |
| Donnerstag, 01.01.2026 | 09:00-12:00 Uhr |
Diese zusätzlichen Öffnungszeiten dienen für folgende Leistungen:
- Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) am 08. März 2026
- Ableistung von überprüfbaren Unterstützungsunterschriften für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Forst (Lausitz) am 08. März 2026
- Ableistung von überprüfbaren Unterstützungsunterschriften für die Wahl der Landrätin oder des Landrates des Landkreises Spree-Neiße am 08. März 2026
Es wird darauf hingewiesen, dass das Bürgeramt lediglich für die genannten Leistungen geöffnet ist. Weitere Leistungen werden zu den eingeschränkten Öffnungszeiten nicht angeboten.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich darauf einzustellen.
Informationen für Kandidierende
Informationen zur Wahlwerbung/Plakatierung
Während des Wahlkampfes haben die Kandidierenden in angemessenem Umfang einen Anspruch auf eine Wahlsichtwerbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Dafür ist ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen.
Ansprechpartnerin:
Fachbereich Bauverwaltung
Julia Lange
Sitz: Cottbuser Straße 10, Zimmer 112
Postanschrift: Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
Telefon: 03562 989-416
E-Mail: sondernutzung@forst-lausitz.de
Unterlagen:
Nachstehendes Formular dient der Beantragung von Wahlwerbung und deren Plakatierung im Stadtgebiet der Stadt Forst (Lausitz):
Bitte beachten Sie ebenfalls die Regelungen gemäß § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG).