Willkommen bei unseren Online-Diensten!
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Services, die Sie vollständig online beantragen und abwickeln können.
Anmeldung mit der BundID
Für einige Online-Dienste benötigen Sie ein BundID-Konto. Die entsprechenden Dienste sind mit dem Hinweis (BundID) gekennzeichnet.
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Voraussetzungen: Ein Personalausweis oder eine eID-Karte für EU-/EWR-Bürger*innen (jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion) sowie die AusweisApp.
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Die BundID ist das zentrale Ausweiskonto der Bundesregierung zur sicheren Online-Authentifizierung. Weitere Informationen finden Sie auf id.bund.de.
Erhalt Ihrer Dokumente
Ihre Bescheinigungen und Unterlagen erhalten Sie je nach Dienst entweder direkt als digitalen Download oder bequem per Post.
Bezahlung
Bei gebührenpflichtigen Diensten können Sie einfach und sicher per PayPal, Kreditkarte oder WERO bezahlen.
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - voison.dikom-bb.de - .
Mit diesem Online-Antrag kann die Abmeldung einer Nebenwohnung bei der Meldebehörde veranlasst werden. Die Abmeldung einer bestehenden Nebenwohnung kann für die betroffene Person und deren Familienmitglieder vorgenommen werden.
Hinweise:
- es fallen keine Gebühren an
- keine Vorsprache notwendig
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - voison.dikom-bb.de - .
Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnungen in Deutschland aufgeben, können Sie sich hier abmelden. Die Abmeldung kann nur bei dem Meldeamt Ihrer Hauptwohnung erfolgen.
Hinweise:
- es fallen keine Gebühren an
- keine Vorsprache notwendig
Sie werden auf die Webseite von - anhoerung-online.de/forst - weitergeführt.
Beantworten Sie Ihre Anhörung schnell und effizient.
Auf diesem Portal können Sie einfach, bequem und kostenlos Ihren Anhörbogen für die Stadt Forst (Lausitz) online ausfüllen.
Der Online-Vorgang führt Sie auf die Webseite - serviceportal.gemeinsamonline.de - .
Sie sind aus einer anderen Gemeinde zugezogen oder innerhalb von Forst (Lausitz) umgezogen. Mit dem Online-Vorgang können Sie sich komplett digital an- bzw. ummelden.
Familien können den Online-Vorgang gemeinsam nutzen, wenn sie zusammen aus einer Haupt- oder alleinigen Wohnung ausziehen und eine neue gemeinsame Haupt- oder alleinige Wohnung beziehen.
Die An- und Ummeldung steht derzeit ausschließlich für den Hauptwohnsitz zur Verfügung.
Eine Anmeldung bei Zuzug aus dem Ausland ist nicht möglich.
Hinweise:
- es fallen keine Gebühren an
- keine Vorsprache notwendig
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - fuehrungszeugnis.bund.de - .
Sie können online einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Hinweise:
- die Kosten betragen 13,00 Euro
- Sie weisen sich online mit Ihrem Personalausweis aus
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - voison.dikom-bb.de - .
Mit diesem Online-Antrag kann eine Befreiung von der Ausweispflicht erfolgen. Es bestehen verschiedene Vorraussetzungen. Nachweise müssen bereitgestellt werden.
Hinweise:
- es fallen keine Gebühren an
- keine Vorsprache notwendig
Das Portal führt Sie auf die Webseite – beteiligung.diplanung.de –.
Mit dem Portal DiPlanBeteiligung Brandenburg ist eine digitale Teilnahme an Beteiligungsverfahren möglich. Es können Informationen zu Planungsbekanntmachungen eingeholt und online Stellungnahmen abgegeben werden.
Auf unsere aktuellen Stellenausschreibungen können Sie sich in nur wenigen Schritten online bewerben.
Unser Team vom Personal und Verwaltungsservice wird nach Bewerbungseingang unmittelbar Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Wir freuen uns auf Sie!
Rund um die Uhr steht allen Kunden der Stadtbibliothek Forst (Lausitz) das elektronische Medienangebot unter - www.onleihe.de/niederlausitz - zur Verfügung.
Sie möchten eine Übersicht über Ihre ausgeliegenen Medien, möchten diese verlängern oder Medien vorbestellen - oder suchen bestimmte Medien - ganz einfach mit einem Klick:
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - www.fuehrungszeugnis.bund.de - .
Sollten Sie ein Führungszeugnis benötigen, besteht die Möglichkeit, dieses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Online-Portal "Führungszeugnis online beantragen" zu beantragen.
Hinweise:
- die Kosten betragen 13,00 Euro
- Sie weisen sich online mit Ihrem Personalausweis aus
Der Online-Service nutzt die Dienste von www.fundbürodeutschland.de.
Sie können online die Übersicht der für Forst (Lausitz) registierten Fundsachen einsehen. Die Übersicht kann nach Kategorie, Fundort, Verlustdatum aber auch über ein freies Eingabefeld gefiltert werden.
Der Online-Dienst leitet Sie weiter auf die Webseite - geoportal.forst-lausitz.de/ - .
Das GeoPortal bietet einen zentralen Zugang zu vielfältigen Geodaten und Kartendiensten. Mithilfe von Suchfunktionen und einem Kartenviewer lassen sich aktuelle Informationen für Recherche- und Planungszwecke unkompliziert miteinander kombinieren. Ebenfalls sind relevante Dokumente, wie z. B. Flächennutzungspläne und Innenbereichssatzungen als Datei hinterlegt.
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - voison.dikom-bb.de - .
Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung beantragen. Die erweiterte Meldebescheinigung ist nach Bedarf im Vergleich zur einfachen Meldebescheinigung um zusätzliche Angaben ergänzt. Im Online-Antrag wählen Sie zwischen einfacher und erweiterter Meldebescheinigung und ob Sie diese postalisch oder elektronisch zugestellt erhalten wollen.
Hinweise:
- die postalische Zustellung ist gebührenpflichtig und kostet 6,00 Euro
- der elektronische Versand erfolgt als Download im pdf-Format, ist ohne Siegel und ohne Unterschrift und gebührenfrei
- keine Vorsprache notwendig
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - voison.dikom-bb.de - .
Über eine Auskunft aus dem Melderegister haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. An Personen darf Auskunft über einzelne bestimmte Einwohner erteilt werden zu:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- gegenwärtige Anschriften
- die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist
Hinweise:
- die Kosten betragen 5,50 Euro
- die Zustellung erfolgt elektronisch als Download im pdf-Format
- keine Vorsprache notwendig
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - voison.dikom-bb.de - .
Über eine Auskunft aus dem Melderegister haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. An Personen darf Auskunft über einzelne bestimmte Einwohner erteilt werden zu:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- gegenwärtige Anschriften
- die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist
Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm zusätzlich zum Datenumfang der einfachen Melderegisterauskunft eine erweiterte Melderegisterauskunft über einzelne bestimmte Einwohner erteilt werden zu:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Hinweise:
- die Kosten betragen 14,50 Euro
- die Zustellung erfolgt postalisch nach Prüfung
- keine Vorsprache notwendig
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - voison.dikom-bb.de - .
Jeder Bürger, der in der Stadt Forst (Lausitz) gemeldet ist, hat das Recht kostenlos Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind.
Hinweise:
- der Versand erfolgt elektronisch als Download im pdf-Format und ist kostenlos
- keine Vorsprache notwendig
Der Online-Vorgang führt Sie auf die Webseite - voison.dikom-bb.de - .
Mit einer Statusabfrage können Sie herausfinden, ob Ihr beantragter Personalausweis oder Ihr beantragter Reisepass abgeholt werden kann bzw. in welchem Bearbeitungsstatus sich der Vorgang befindet.
Hinweise:
- es fallen keine Gebühren an
- keine Vorsprache notwendig
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - voison.dikom-bb.de - .
Mit dem Online-Antrag können Sie den Verlust Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses anzeigen.
Gegebenenfalls benötigen Sie das Sperrkennwort Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte bzw. die Dokumentennummer des verlorenen Dokumentes oder eines Dokumentes, das sich noch in Ihrem Besitz befindet.
Hinweise:
- es fallen keine Gebühren an
- keine Vorsprache notwendig
Der Online-Vorgang führt Sie auf die Webseite - voison.dikom-bb.de - .
Mit dem Online-Vorgang können Sie das Sperrkennwort Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte abrufen. Sie müssen sich entweder über die BundID authentifizieren oder benötigen PIN-Brief-Nummer und Dokumentennummer.
Hinweise:
- es fallen keine Gebühren an
- keine Vorsprache notwendig
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - voison.dikom-bb.de - .
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten bei Alters- oder Ehejubiläen, zur Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften oder zur Auskunft an Parteien u.a. zu widersprechen.
Dazu können Sie die im Melderegister gespeicherten Übermittlungssperren anpassen.
Hinweise:
- es fallen keine Gebühren an
- keine Vorsprache notwendig
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - gewerbe.buergerdienste-online.de - .
Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet, für ihr Gewerbe oder ihre Zweigstelle den Beginn, den Umzug, die Beendigung oder wesentliche Änderungen der Tätigkeit der Behörde anzuzeigen.
Kosten:
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Gewerbeanmeldung |
36,60 € |
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Gewerbeanmeldung |
66,00 € für juristische Personen für einen gesetzlichen Vertreter - für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 18,00 € |
| Gewerbeummeldung | 30,00 € |
| Gewerbeabmeldung | 12,00 € |
Die anfallenden Gebühren sind im Gebührengesetz des Landes Brandenburg geregelt.
Die Online-Anträge führen Sie auf die Webseite - https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=12071076%2F - .
Sie können dort die Unterlagen zur Briefwahl beantragen.
Wohngeld
Der Wohngeldrechner führt Sie auf die Webseite - wohngeldrechner.nrw.de -.
Dieser Online-Wohngeldrechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind). Zur genauen Überprüfung stellen Sie einen Antrag.
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite -service.gemeinsamonline.de -.
Sie können Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.
Benötigte Nachweise/Dokumente:
- Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
- Gegebenenfalls Nachweise über Ihr Aufenthaltsrecht
- Mietvertrag, ggf. ergänzende Vereinbarungen mit Vermieter
- Nachweise über die Mietzahlungen der letzten drei Monate
- Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern (Bescheide über Arbeitslosengeld / Grundsicherung mit Berechnungsbogen / Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt)
- Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder
- Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad
Kein Wohngeld erhält:
- wer Bürgergeld erhält
- wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält
- wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung erhält, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind
- alleinstehende Studenten, die im Grunde einen BAföG-Anspruch haben. Dies gilt auch, wenn der BAföG-Antrag allein aufgrund des Einkommens der Eltern oder des eigenen Einkommens abgelehnt wurde
- alleinstehende Auszubildende mit einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.
Sie können Wohngeld als Eigentümer einer selbstgenutzen Immobilie (Lastenzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen.
Benötigte Nachweise/Dokumente:
- Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
- Gegebenenfalls Nachweise über Ihr Aufenthaltsrecht
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Fremdmittelbescheinigung bei noch zu zahlenden Krediten
- Wohnflächenberechnung
- Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern (Bescheide über Arbeitslosengeld / Grundsicherung mit Berechnungsbogen / Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt)
- Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder
- Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad
Kein Wohngeld erhält:
- wer Bürgergeld erhält
- wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält
- wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung erhält, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind
- alleinstehende Studenten, die im Grunde nach einen BAföG-Anspruch haben. Dies gilt auch, wenn der BAföG-Antrag allein aufgrund des Einkommens der Eltern oder des eigenen Einkommens abgelehnt wurde
- alleinstehende Auszubildende mit einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.
Hinweis: Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.
Hinweis: Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Benötigte Nachweise/Dokumente:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.)
- Mitteilung über die Mieterhöhung
- Nachweis der eingetretenen Änderung (z. B. Geburtsurkunde)
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich die Kosten Ihres Wohneigentums oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht haben, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Benötigte Nachweise/Dokumente:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.)
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind
- Nachweis der eingetretenen Änderung (z. B. Geburtsurkunde)
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.
Der Online-Antrag führt Sie auf die Webseite - service.gemeinsamonline.de -.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.
Haben Sie Anfragen, Hinweise oder Kritik?
Unser Online-Formular "Anfragen & Beschwerden" bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Ihre Mitteilungen an uns zu senden.
Der Online-Dienst leitet Sie weiter auf die Webseite - maerker.brandenburg.de -.
Melden Sie uns bequem Infrastrukturprobleme in der Stadt Forst (Lausitz) und ihren Ortsteilen, zum Beispiel gefährliche Schlaglöcher, wilde Mülldeponien, unnötige Barrieren für ältere oder behinderte Menschen.
Ein Klick auf das Maerker-Onlineportal genügt.
Haben Sie Lust auf etwas Besonderes in Forst (Lausitz)?
Hier können Sie nachfolgend Ihr Erlebnis direkt online buchen.
Bei der Nutzung des Dienstes werden Sie auf die Webseite - buchen.lausitzerseenland.de - weitergeleitet.
Möchten Sie in Forst (Lausitz) übernachten, dann können Sie bequem online Ihre Unterkunft in Forst (Lausitz) buchen.