Kindertagesstätten, Anmeldung
Allgemeine Information
In kommunaler Trägerschaft befinden sich z. Zt. drei Kindertagesstätten:
- Kita „Regenbogen“
- Kita „Waldhaus“ mit Hortbereich "Pfiffikus"
- Kita „Kinderland“
Aufnahme finden alle Kinder, die einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte haben.
Der Rechtsanspruch ist im Kita Gesetz des Landes Brandenburg § 1 (2) geregelt:
„Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten ...
Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht ..."
Der Antrag zur Aufnahme wird durch die Eltern oder Personensorgeberechtigten gestellt.
In einem persönlichen Gespräch erfolgt eine schriftliche Vormerkung für die gewünschte Kindertagesstätte unter Beachtung freier Platzkapazität. Um eine Aufnahme in die „Wunscheinrichtung“ zu ermöglichen, ist eine rechtzeitige Vormerkung erforderlich.
Grundsätzlich sollten Sie Ihr Kind jedoch bis zum 31.05. eines Jahres angemeldet haben, wenn Ihr Kind im kommenden Schuljahr eine Kindertagesstätte besuchen soll.
Mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin des Kindes melden sich die Eltern / Personensorgeberechtigten im Fachbereich Bildung und Soziales der Stadt Forst (Lausitz) zum Aufnahmegespräch.
Hier werden Ihnen sämtliche Aufnahmeformulare wie:
- Rechtsanspruch
- Betreuungsverträge
- Einkommenserklärung, SEPA-Lastschriftmandat
- Belehrung über das Infektionsschutzgesetz und das ärztliches Attest
übergeben.
Unterlagen
- Personalausweis der Eltern / Personensorgebeauftragten
- Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes
Kosten
Für die Betreuung Ihres Kindes in der Kindertagesstätte wird ein Elternbeitrag erhoben.
Der Elternbeitrag richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und wird auf der Grundlage der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Erhebung von Elternbeiträgen in kommunalen Kindertagesstätten und Kindertagespflege in der z. Zt. gültigen Fassung erhoben.
Die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Erhebung von Elternbeiträgen in kommunalen Kindertagesstätten und Kindertagespflege ist im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht worden.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Franziska Werner
- Telefon
- 03562 989-306
- Fax
- 03562 989-303
- f.werner@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 120
Anika Balzer
- Telefon
- 03562 989-308
- Fax
- 03562 989-303
- a.balzer@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 119