Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen

Vollstreckung

Allgemeine Information

Die Vollstreckung der öffentlich-rechtlichen Forderungen erfolgt nicht durch den Gerichtsvollzieher sondern durch die Stadtkasse des Fachbereiches Finanzen als Vollstreckungsbehörde selbst. Sie richtet sich nach den Regelungen im Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg, nach der Kostenordnung, der Abgabenordnung und weiteren Gesetzen.

Zu den Aufgaben gehört auch die Abnahme der Vermögensauskunft.

Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde ist auch verpflichtet für andere Behörden in Amtshilfe gegen Einwohner der Stadt Forst (Lausitz) zu vollstrecken.

Die Vollstreckung kann durch Aufsuchen des Schuldners durch den Vollstreckungsbediensteten im Außendienst erfolgen, aber auch durch die Mitarbeiterinnen des Innendienstes, durch verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel auch durch Kontopfändungen oder Pfändung von Arbeitseinkommen.

Möglich sind auch das Eintragen von Sicherungshypotheken in Grundbüchern oder der Antrag auf Zwangsversteigerung.

Kosten

Gebühren werden nach der Kostenordnung des Landes Brandenburg erhoben.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Kathrin Huhn

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