Vollstreckung

Allgemeine Information

Die Vollstreckung der öffentlich-rechtlichen Forderungen erfolgt nicht durch den Gerichtsvollzieher sondern durch die Stadtkasse des Fachbereiches Finanzen als Vollstreckungsbehörde selbst. Sie richtet sich nach den Regelungen im Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg, nach der Kostenordnung, der Abgabenordnung und weiteren Gesetzen.

Zu den Aufgaben gehört auch die Abnahme der Vermögensauskunft.

Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde ist auch verpflichtet für andere Behörden in Amtshilfe gegen Einwohner der Stadt Forst (Lausitz) zu vollstrecken.

Die Vollstreckung kann durch Aufsuchen des Schuldners durch den Vollstreckungsbediensteten im Außendienst erfolgen, aber auch durch die Mitarbeiterinnen des Innendienstes, durch verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel auch durch Kontopfändungen oder Pfändung von Arbeitseinkommen.

Möglich sind auch das Eintragen von Sicherungshypotheken in Grundbüchern oder der Antrag auf Zwangsversteigerung.

Kosten

Gebühren werden nach der Kostenordnung des Landes Brandenburg erhoben.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Kathrin Huhn

Telefon
03562 989-212
Fax
03562 989-216
E-Mail
k.huhn@forst-lausitz.de
Zimmer
406 A

Bettina Wagner

Telefon
03562 989-147
Fax
03562 989-216
E-Mail
b.wagner@forst-lausitz.de
Zimmer
407

Jörg Marek

Telefon
03562 989-219
Fax
03562 989-216
E-Mail
j.marek@forst-lausitz.de
Zimmer
406