Volksinitiative/Volksbegehren

Allgemeine Information

Jede wahlberechtigte Person hat die Möglichkeit, durch seine Unterschrift ein(e) Volksinitiative/Volksbegehren zu unterstützen.

Dies geschieht durch Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung (Eintragungsschein und Briefumschlag).

Die amtlichen Eintragungslisten liegen während der Eintragungszeiten zu den Öffnungszeiten im Bürgeramt und in der Stadtbibliothek aus.

Die Zusendung eines Eintragungsscheines kann schriftlich oder per Internet beantragt werden. Nach Eingangsprüfung werden die Unterlagen übersandt.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Grit Müller

Telefon
03562 989-534
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104