Volksinitiative/Volksbegehren
Allgemeine Information
Jede wahlberechtigte Person hat die Möglichkeit, durch seine Unterschrift ein(e) Volksinitiative/Volksbegehren zu unterstützen.
Dies geschieht durch Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung (Eintragungsschein und Briefumschlag).
Die amtlichen Eintragungslisten liegen während der Eintragungszeiten zu den Öffnungszeiten im Bürgeramt und in der Stadtbibliothek aus.
Die Zusendung eines Eintragungsscheines kann schriftlich oder per Internet beantragt werden. Nach Eingangsprüfung werden die Unterlagen übersandt.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Grit Müller
- Telefon
- 03562 989-534
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104