Unternehmen und Gewerbe

Vergnügungssteuer

Allgemeine Information

Der Besteuerung auf der Grundlage der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Forst (Lausitz) unterliegt das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apperaten

  • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
  • in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften,
  • Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen,
  • Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen oder anderen jedermann zugänglichen Orten

Unterlagen

Die Unterlagen sind entsprechend der Regelungen der o.g. Satzung vom Veranstalter einzureichen.

Kosten

Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Vergnügungssteuer ist Vergnügungssteuersatzung der Stadt Forst (Lausitz).

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Petra Furkert

Telefon
03562 989-230
Fax
03562 989-202
E-Mail
p.furkert@forst-lausitz.de
Zimmer
414

Christina Gerschwitz

Telefon
03562 989-234
Fax
03562 989-202
E-Mail
ch.gerschwitz@forst-lausitz.de
Zimmer
417