Veranstaltungen, Erteilung von Ausnahmezulassungen
Allgemeine Information
Für Veranstaltungen, welche in der Zeit der gesetzlich festgelegten Nachtruhe (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) im Freien weitergeführt werden sollen, können Ausnahmezulassungen erteilt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass ein öffentliches Interesse vorliegt.
Ein öffentliches Interesse liegt in der Regel vor, wenn eine Veranstaltung von besonderer kommunaler Bedeutung ist und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft überwiegt. Dem öffentlichen Interesse dienen nur Betätigungen, die für das Gemeinwohl so bedeutsam sind, dass das generelle Einhalten der Nachtruhe dahinter zurückstehen muss.
Kosten
Die Gebühr für eine Ausnahmezulassung einer Veranstaltung wird entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) vom 22. November 2011 in der z. Z. gültigen Fassung; Anlage 2 , Tarifstelle 2.4.3./2.4.4. erhoben.
Formulare:
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Daniel Kaiser
- Telefon
- 03562 989-157
- Fax
- 03562 989-202
- d.kaiser@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 301