Unbedenklichkeitsbescheinigung, steuerliche
Allgemeine Information
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die durch die Stadt erhobenen Steuern werden auf Antrag ausgestellt.
Mitzuteilen sind: die genaue Anschrift des Antragstellers
Kosten
Es werden Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) in Höhe von 11,00 € erhoben.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Petra Liebig
- Telefon
- 03562 989-214
- Fax
- 03562 989-216
- p.liebig@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 402