Unternehmen und Gewerbe

Unbedenklichkeitsbescheinigung, steuerliche

Allgemeine Information

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die durch die Stadt erhobenen Steuern werden auf Antrag ausgestellt.

Mitzuteilen sind: die genaue Anschrift des Antragstellers

Kosten

Es werden Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) in Höhe von 11,00 € erhoben.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Petra Liebig

Telefon
03562 989-214
Fax
03562 989-216
E-Mail
p.liebig@forst-lausitz.de
Zimmer
402