Unbedenklichkeitsbescheinigung, steuerliche
Allgemeine Information
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die durch die Stadt erhobenen Steuern werden auf Antrag ausgestellt.
Mitzuteilen ist: die genaue Anschrift des Antragstellers.
Kosten
Es werden Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) in Höhe von 11,00 € erhoben.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Petra Liebig
- Telefon
 - 03562 989-214
 - Fax
 - 03562 989-216
 - p.liebig@forst-lausitz.de
 - Zimmer
 - 402