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Straßenplanung und Straßenbau

Allgemeine Information

Die Stadt Forst (Lausitz) ist in ihrem Gemeindegebiet für insgesamt 151 km Gemeindestraßen, 40 km selbständige Radwege und im Verlauf von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten für 19,7 km Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege verantwortlich.

Mit Stand zum Jahresende 2018 sind in der Stadt Forst (Lausitz) noch 51,05 km bereits befestigte Straßen der Zustandsklasse 4 und 23,36 km unbefestigte Straße vorhanden.

Das Investitionsprogramm wird im Zusammenhang mit der Finanzplanung der Stadt Forst (Lausitz) in der Regel für 3 Jahre aufgestellt (Maßnahmeplan 2019 bis 2021). Jede im Investitionsprogramm enthaltende Maßnahme steht unter dem Finanzierungsvorbehalt. Die Information über aktuelle und neue kommunale Straßenbaumaßnahmen erfolgt im Ausschuss für Bau und Planung jeweils zu Beginn des Jahres.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist Straßenbaulastträger der kommunalen Straßen sowie der gemeinsamen Geh- und Radwege, Gehwege, Parkstellflächen an der Bundesstraße B 112, der Landesstraße L 49 und der Kreisstraßen K 7109 und K 7110. Zur Straße und ihren Nebenanlagen gehören auch die Straßenbeleuchtung, die Straße begleitende Grünflächen und die Anlagen der Straßenentwässerung.

Als Straßenbaulastträger hat die Stadt Forst (Lausitz) die Verkehrssicherungspflicht; dazu zählt die Durchführung notwendiger Baumaßnahmen. Der Schwerpunkt liegt in der Erneuerung und im grundhaften Ausbau von Straßen, die einen allgemein schlechten Zustand aufweisen (Zustandsklasse 4) und in denen Unterhaltungsmaßnahmen nicht wirtschaftlich durchgeführt werden können sowie bei der erstmaligen Herstellung von unbefestigten Straßen.

Im Rahmen der Verkehrssicherung erfolgt außerdem die Erweiterung von bestehenden Verkehrsanlagen, z.B. um Gehwege oder Radwege.

Zu den sich aus den Baumaßnahmen ergebenden Synergien gehören neben der allgemeinen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Stadt Forst (Lausitz) und in den Ortsteilen auch die Verbesserung der Immissionen (Lärm, Abgas, Staub) und die Aufwertung des Wohnumfeldes für die Anwohner.

Maßnahmenbezogene Bürgerinformationen

    • Vorstellung der Vorplanung zum Bauvorhaben im öffentlichen Teil des Ausschusses für Bau und Planung
    • Durchführung der Informationsveranstaltung auf der Grundlage der Vorplanung für die Bürger, deren Grundstücke im geplanten Baufeld anliegen
    • Beratung der Grundstückseigentümer zur Planung (während der allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung oder nach Terminvereinbarung und nach Vereinbarung auch vor Ort)
    • Beschluss der Ausführungsplanung im öffentlichen Teil des Haupt- und Wirtschaftsausschusses nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Bau und Vergabe, ebenfalls im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung
    • Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz)
    • Öffentlicher Aushang der Ausführungsplanung im Technischen Rathaus Cottbuser Straße 10 für einen Zeitraum von 4 Wochen
    • Schriftliche Information an die Eigentümer der im Baufeld anliegenden Grundstücke über die Durchführung der Baumaßnahmen (Bauzeit, Verkehrsführung während der Baumaßnahmen, Bauablauf), zur Aufrechterhaltung der Ver- und Entsorgung (Müllabfuhr, Post, Pflegedienste) und Ansprechpartner
    • Beratung dieser Grundstückseigentümer und der Anlieger/Anwohner während der Baumaßnahmen (während der allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung oder nach Terminvereinbarung und nach Vereinbarung auch vor Ort)
  • Über den Stand der Planung und den Stand der Baumaßnahmen wird in jeder Sitzung des Ausschusses für Bau und Vergabe im öffentlichen Sitzungsteil und im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) aktuell informiert.

Ansprechpartnerin Planung und Durchführung: Sabine Jahnke (FB Bauen)
Ansprechpartnerin Erschließungs- und Straßenbaubeitrag: Birgit Gohrbandt (FB Stadtentwicklung)

Kosten

Welche Kosten können im Bauvorhaben entstehen?

    • Erwerb der für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen Grundflächen, einschließlich der Grunderwerbsnebenkosten
    • Beratungsleistungen (z.B. Baugrund- und Grundwasserbeurteilung, Vermessungsleistungen, Umweltverträglichkeitsstudie)
    • Kosten der Planung und Bauüberwachung/-leitung
    • Verwaltungskosten, die ausschließlich der Baumaßnahme zuzuordnen sind
    • Baustellen- und Verkehrssicherung, einschließlich der Beschilderung nach StVO
    • Kosten der Freilegung (z.B. notwendige Änderung von Leitungstrassen, Rückbau stillgelegter Leitungen, Abbruch vorhandener Oberflächenbefestigungen, ggf. Abbruch von Bauwerken, Rodung von Bäumen und Sträuchern)
    • Baukosten (z.B. Untergrundbearbeitung, Tragschichten, Trennstreifen, Oberflächenbefestigung, Leitsysteme für Blinde und Sehschwache, Oberbodenarbeiten, Pflanzleistungen und Pflanzmaterial, Straßenbeleuchtung einschl. elektrischer Anschlüsse, ggf. Herstellung von Brücken und Durchlässen, Regenwasserkanal und betriebsfertiger Anschluss der Straßenabläufe, Straßengräben, Entwässerungsmulden, Anbindung vorhandener Verkehrsanlagen)
    • Kosten für die Herstellung, Änderung und Anpassung von Grundstückszufahrten
    • Stadtmöbel (z.B. Bänke, Papierkörbe, Buswartehallen)
    • Lichtsignalanlagen, Verkehrszeichen und Markierungen, Verkehrsleitsysteme
  • Kosten im Rahmen bundes- und landesrechtlicher Regelungen sowie Satzungen der Stadt Forst (Lausitz) (z.B. Ersatzpflanzungen im Rahmen des Naturschutzrechts, Umsetzung denkmalrechtlicher Forderungen, Umsetzung der Auflagen aus den wasserrechtlichen Genehmigungen, Kampfmittelberäumung)

Welchen finanziellen Beitrag leistet der Anlieger?

Die Stadt Forst (Lausitz) ist verpflichtet, den beitragsfähigen Aufwand auf die Eigentümer der an einer Verkehrsanlage anliegenden Grundstücke umzulegen.
Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Beiträgen sind

    • die Bestimmungen der §§ 123 bis 135 des Baugesetzbuches (BauGB), der § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung sowie die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) vom 04.05.2012 in der derzeit gültigen Fassung (Erschließungsbeitragssatzung)
  • der § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG Bbg) vom 27.06.1991 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz) vom 01.01.1992 in der derzeit gültigen Fassung (Straßenbaubeitragssatzung)

Für die tatsächlich entstandenen Kosten zur Herstellung der Grundstückszufahrten im Zusammenhang mit dem Straßenbau wird ein Kostenersatz gemäß § 13 der Straßenbaubeitragssatzung erhoben.

Bezogen auf das jeweilige Bauvorhaben (Maßnahmeplan 2019 bis 2021) stehen folgende Mitarbeiter des Fachbereichs Bauen zur Verfügung:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Sabine Jahnke

Telefon
03562 989-410
Fax
03562 989-403
E-Mail
s.jahnke@forst-lausitz.de
Zimmer
301

Torsten Tzscheuschner

Telefon
03562 989-411
Fax
03562 989-403
E-Mail
t.tzscheuschner@forst-lausitz.de
Zimmer
312

Anke Dieminger-Lakanwal

Telefon
03562 989-412
Fax
03562 989-403
E-Mail
a.dieminger-lakanwal@forst-lausitz.de
Zimmer
316

Katrin Reiche

Telefon
03562 989-414
Fax
03562 989-403
E-Mail
k.reiche@forst-lausitz.de
Zimmer
316