Todesfall

Sterberegister

Allgemeine Information

Das Standesamt Forst (Lausitz)/Döbern-Land ist für die Beurkundung von Sterbefällen zuständig, die sich in Forst (Lausitz) oder in Döbern-Land ereignet haben.

Sterbefälle müssen innerhalb von drei Tagen beim Standesamt angezeigt werden.

Falls Sie den Verlust eines nahen Angehörigen zu betrauern haben, können Sie sich zunächst an ein Bestattungsunternehmen wenden. Die Beantragung der Beurkundung des Sterbefalles und die Einleitung der Bestattung gehören zu den wichtigsten Pflichten der Angehörigen.

Die Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles können einem Bestattungshaus übergeben, werden, welches sich wiederum um alle notwendigen Formalitäten und Behördengänge kümmert.

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person

    • bei ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde
    • bei Verheirateten: Eheurkunde und Geburtsurkunde
    • bei Geschiedenen: zusätzlich das Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten: zusätzlich die Sterbeurkunde

Kosten

Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei.

Sterbeurkunden für die Krankenkasse und für Rentenzwecke sind ebenfalls gebührenfrei.

Sterbeurkunden für den weiteren Bedarf kosten 15,00 € und jede weitere zum gleichen Zeitpunkt beantragte Urkunde 7,50 €.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Nicole Hiepka

Telefon
03562 989-145
Fax
03562 989-323
E-Mail
standesamt@forst-lausitz.de
Zimmer
116

Steffi Landsberg

Telefon
03562 989-143
Fax
03562 989-323
E-Mail
standesamt@forst-lausitz.de
Zimmer
124

Ute Lampe

Telefon
03562 989-146
Fax
03562 989-323
E-Mail
standesamt@forst-lausitz.de
Zimmer
117

Jessica Körting

Telefon
03562 989-144
Fax
03562 7460
E-Mail
standesamt@forst-lausitz.de
Zimmer
115