Sowjetische Kriegsgräber/Erhaltung sowjetischer Ehrenmale

Programm/Bezeichnung

Erhaltung sowjetischer Ehrenmale

Mittelherkunft:

Die Bundesregierung/Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/ Staatsministerin für Kultur und Medien

Informationen:

Im deutsch-sowjetischen Nachbarschaftsvertrag vom 9. November 1990 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, sowjetische Denkmäler und Kriegsgräber in Deutschland zu erhalten und zu pflegen. Die Sowjetischen Ehrenmale in Deutschland werden durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen gepflegt und Instand gehalten. Dafür stellt die Bundesregierung seit 1991 einen zweistelligen Millionenbetrag bereit 1. Der deutsch-sowjetische Nachbarschaftsvertrag vom 1990 wurde 1992 durch das Deutsch-Russische Kriegsgräberabkommen konkretisiert. Dieses Abkommen regelt die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräber beider Vertragsparteien im jeweils anderen Staat 2.

Weiterführende Links: