Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen

Sowjetische Kriegsgräber/Erhaltung sowjetischer Ehrenmale

Programm/Bezeichnung

Erhaltung sowjetischer Ehrenmale

Mittelherkunft:

Die Bundesregierung/Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/ Staatsministerin für Kultur und Medien

Informationen:

Im deutsch-sowjetischen Nachbarschaftsvertrag vom 9. November 1990 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, sowjetische Denkmäler und Kriegsgräber in Deutschland zu erhalten und zu pflegen. Die Sowjetischen Ehrenmale in Deutschland werden durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen gepflegt und Instand gehalten. Dafür stellt die Bundesregierung seit 1991 einen zweistelligen Millionenbetrag bereit 1. Der deutsch-sowjetische Nachbarschaftsvertrag vom 1990 wurde 1992 durch das Deutsch-Russische Kriegsgräberabkommen konkretisiert. Dieses Abkommen regelt die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräber beider Vertragsparteien im jeweils anderen Staat 2.

Weiterführende Links: