Eheschließung, Anmeldung
Allgemeine Information
Die beabsichtigte Eheschließung wird von den Eheschließenden beim zuständigen Standesamt angemeldet.
Folgende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistung sind erforderlich:
- Wohnsitz in Forst (Lausitz) oder Döbern (Land)
- bei auswärtigem Wohnsitz eine Ermächtigung des Wohnsitzstandesamtes
Ist eine Entscheidungsfindung durch das Oberlandesgericht notwendig, beachten Sie bitte eine Bearbeitungsfrist der Verwaltung zwischen 4 Wochen und 6 Monaten.
Der Antrag zur Anmeldung der Eheschließung wird persönlich beim Standesamt gestellt. Wenn ein persönliches Erscheinen eines Eheschließenden nicht möglich ist, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.
Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen sind immer beim Standesamt zu erfragen.
Klassisches Beispiel:
Zwei ledige Deutsche, geboren in den neuen Bundesländern, ohne Kind, benötigen:
- Personalausweise oder Reisepass
- eine beglaubigte Ablichtung vom Geburtenbuch
- eine erweiterte Meldebescheinigung
Beachten Sie bitte, dass in jedem Fall eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden muss und dadurch die Einreichung weiterer Unterlagen notwendig sein kann.
Kosten
Anfallende Gebühren erfragen Sie bitte in unserem Standesamt.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Nicole Hiepka
- Telefon
- 03562 989-145
- Fax
- 03562 989-323
- standesamt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 116
Steffi Landsberg
- Telefon
- 03562 989-143
- Fax
- 03562 989-323
- standesamt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 124
Ute Lampe
- Telefon
- 03562 989-146
- Fax
- 03562 989-323
- standesamt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 117
Jessica Körting
- Telefon
- 03562 989-144
- Fax
- 03562 7460
- standesamt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 115