Sicherungshypotheken, Löschungsbewilligung

Allgemeine Information

Eine Löschungsbewilligung für Sicherungshypotheken kann erteilt werden, wenn die Forderung bezahlt ist, die der Hypothek zu Grunde lag.

Unterlagen

  • Grundbuchauszug
  • Unterlagen aus denen die Bezahlung zu ersehen ist

Kosten

Gebühren werden nach der Verwaltungsgebührensatzung in Höhe von 36,50 EUR je Löschungsbewilligung erhoben.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Petra Liebig

Telefon
03562 989-214
Fax
03562 989-216
E-Mail
p.liebig@forst-lausitz.de
Zimmer
402