Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen
Unternehmen und Gewerbe

Schulräume, Nutzung durch Dritte

Allgemeine Information

Schulräume kommunaler Schulen können für schulfremde Zwecke genutzt werden.

Die Nutzer sind in verschiedene Nutzergruppen eingeteilt.

Nutzergruppe A

  • gewerbliche Unternehmen
  • Veranstalter, die ein Entgelt oder eine Umlage erheben
  • private Nutzer

Nutzergruppe B

  • Behörden oder Dienststellen
  • religiöse Gemeinschaften
  • Parteien und politische Organisationen
  • nicht gemeinnützige Vereine oder Gruppen

Nutzergruppe C

  • gemeinnützigen Vereine in der Stadt Forst (Lausitz)

Schulische Belange haben vom Grundsatz her Vorrang gegenüber der sonstigen Nutzung.
So können zum Beispiel in der Regel Schulräume nur nach Unterrichtsende genutzt werden.

Unterlagen

Es ist ein formloser Antrag mit folgenden Angaben einzureichen:

  • gewünschte Schule (evtl. gewünschter Raum)
  • Datum und Uhrzeit der beabsichtigten Nutzung
  • Nutzungszweck und voraussichtliche Anzahl der Nutzer

Kosten

Gebühren werden gemäß „Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) über die Nutzung von Schulen städtischer Trägerschaft“ wie folgt erhoben:

Raumart: Klassenraum oder Fachkabinett

Nutzungsdauer bis zu drei Stunden pro Tag

Nutzergruppe A - 25,56 €
Nutzergruppe B - 12,78 €
Nutzergruppe C - frei (Vereinsförderung)

Nutzungsdauer über drei Stunden pro Tag

Nutzergruppe A - 40,90 €
Nutzergruppe B - 20,45 €
Nutzergruppe C - frei (Vereinsförderung)

Raumart: Speiseraum

Nutzungsdauer bis zu drei Stunden pro

Nutzergruppe A - 35,79 €
Nutzergruppe B - 20,45 €
Nutzergruppe C - frei (Vereinsförderung)

Nutzungsdauer über drei Stunden pro Tag

Nutzergruppe A - 51,13 €
Nutzergruppe B - 25,56 €
Nutzergruppe C - frei (Vereinsförderung)

Raumart: Aula

Nutzungsdauer bis zu drei Stunden pro Tag

Nutzergruppe A - 51,13 €
Nutzergruppe B - 38,35 €
Nutzergruppe C - 25,56 €

Nutzungsdauer über drei Stunden pro Tag

Nutzergruppe A - 127,82 €
Nutzergruppe B - 102,26 €
Nutzergruppe C - 51,13 €

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Evelyn Rockau

Telefon
03562 989-437
Fax
03562 989-403
E-Mail
e.rockau@forst-lausitz.de
Zimmer
101