Soziale Leistungen

Rundfunkgebührenpflicht, Befreiung

Allgemeine Information

Der Rundfunkbeitrag funktioniert nach klaren Regeln:

  • Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen

Das entlastet besonders Familien, Wohngemeinschaften und Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Der monatliche Beitrag beträgt 17,50 EUR.

Über die Voraussetzungen zur Gebührenbefreiung informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten unter www.rundfunkbeitrag.de/service.

Im Bürgeramt des Fachbereiches Bürgerservice der Stadt Forst (Lausitz) wird der Antrag auf Gebührenbefreiung mit den entsprechenden Nachweisunterlagen entgegengenommen und an den Beitragsservice Köln weitergeleitet.

Der Befreiungsbescheid wird grundsätzlich vom Beitragsservice Köln erteilt.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Bescheinigung über den Leistungsbezug beim Beitragsservice im Original
  • sowie die Beitrags-Nummer

Kosten

Für die Antragsentgegennahme und Bestätigung werden keine Gebühren erhoben.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Grit Müller

Telefon
03562 989-534
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Manuela Waldhelm

Telefon
03562 989-533
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Sophie König

Telefon
03562 989-532
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Mateusz Makiola

Telefon
03562 989-532
Fax
03562 7460
E-Mail
m.makiola@forst-lausitz.de
Zimmer
104