Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

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Soziale Leistungen

Rundfunkgebührenpflicht, Befreiung

Allgemeine Information

Der Rundfunkbeitrag funktioniert nach klaren Regeln:

  • Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen

Das entlastet besonders Familien, Wohngemeinschaften und Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Der monatliche Beitrag beträgt 18,36 EUR.

Über die Voraussetzungen zur Gebührenbefreiung informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten unter www.rundfunkbeitrag.de/service.

Im Bürgeramt des Fachbereiches Bürgerservice der Stadt Forst (Lausitz) wird der Antrag auf Gebührenbefreiung mit den entsprechenden Nachweisunterlagen entgegengenommen und an den Beitragsservice Köln weitergeleitet.

Der Befreiungsbescheid wird grundsätzlich vom Beitragsservice Köln erteilt.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Bescheinigung über den Leistungsbezug beim Beitragsservice im Original
  • sowie die Beitrags-Nummer

Kosten

Für die Antragsentgegennahme und Bestätigung werden keine Gebühren erhoben.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

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