Rundfunkgebührenpflicht, Befreiung
Allgemeine Information
Der Rundfunkbeitrag funktioniert nach klaren Regeln:
- Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen
Das entlastet besonders Familien, Wohngemeinschaften und Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Der monatliche Beitrag beträgt 17,50 EUR.
Über die Voraussetzungen zur Gebührenbefreiung informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten unter www.rundfunkbeitrag.de/service.
Im Bürgeramt des Fachbereiches Bürgerservice der Stadt Forst (Lausitz) wird der Antrag auf Gebührenbefreiung mit den entsprechenden Nachweisunterlagen entgegengenommen und an den Beitragsservice Köln weitergeleitet.
Der Befreiungsbescheid wird grundsätzlich vom Beitragsservice Köln erteilt.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- Bescheinigung über den Leistungsbezug beim Beitragsservice im Original
- sowie die Beitrags-Nummer
Kosten
Für die Antragsentgegennahme und Bestätigung werden keine Gebühren erhoben.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Grit Müller
- Telefon
- 03562 989-534
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Manuela Waldhelm
- Telefon
- 03562 989-533
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Sophie König
- Telefon
- 03562 989-532
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Mateusz Makiola
- Telefon
- 03562 989-532
- Fax
- 03562 7460
- m.makiola@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104