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Personalausweis vorläufig

Allgemeine Information

Gemäß dem Gesetz über Personalausweise besteht für jeden Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, der das 16. Lebensjahr vollendet hat eine Ausweispflicht.

Kinder unter 16. Jahren sind zur Antragstellung mitzubringen.

Wenn sofort (z. B. aufgrund eines Verlustes oder Diebstahls) ein Personalausweis benötigt wird, können Sie einen vorläufigen Personalausweis erhalten. Gleichzeitig muss ein Antrag auf einen "normalen" Personalausweis gestellt werden.

Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Monate.

Die Antragstellung wird über computermäßigen Ausdruck vorgenommen. Der Antrag wird in Ihrem Beisein ausgefüllt.

Es wird die eigenhändige Unterschrift benötigt.

Aus diesem Grund können Sie sich nicht vertreten lassen.

Unterlagen

Zur Antragstellung wird 1 aktuelles Lichtbild ( biometrietauglich 35 x 45 mm) benötigt.

Kosten

Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises werden Gebühren in Höhe von 10,00 € erhoben.

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten. (EC-Kartenzahlung möglich)

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Grit Müller

Telefon
03562 989-534
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Manuela Waldhelm

Telefon
03562 989-533
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Sophie König

Telefon
03562 989-532
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Carolin Pottag

Telefon
03562 989-531
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104