Namensänderungen
Allgemeine Information
Sie können beim Standesamt Erklärungen über eine gewünschte Namensänderung beurkunden lassen. Wirksam wird die Erklärung dann mit Eintragung in das entsprechende Register.
Der Antrag ist formgebunden.
Ein persönliches Erscheinen im Standesamt des Fachbereiches Bürgerservice der Stadt Forst (Lausitz) ist erforderlich.
Mögliche Namenserklärungen:
- Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe (durch Scheidung oder Tod)
- Erklärungen zur Namensführung in der Ehe, wenn zur Eheschließung keine Erklärung erfolgt ist
- Erklärungen zur Namensführung von Kindern (Namensbestimmung, Namenserteilung, Einbenennung)
- Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge von Vornamen
- Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung
Unterlagen
Welche Unterlagen notwendig sind, wird im vorherigen persönlichen Gespräch mit dem Antragsteller geprüft. Die Unterlagen richten sich nach der Art der Namensänderung.
Kosten
Anfallende Gebühren erfragen Sie bitte in unserem Standesamt.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Nicole Hiepka
- Telefon
- 03562 989-145
- Fax
- 03562 989-323
- standesamt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 116
Steffi Landsberg
- Telefon
- 03562 989-143
- Fax
- 03562 989-323
- standesamt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 124
Ute Lampe
- Telefon
- 03562 989-146
- Fax
- 03562 989-323
- standesamt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 117