Heirat Kinder und Jugendliche

Namensänderungen

Allgemeine Information

Sie können beim Standesamt Erklärungen über eine gewünschte Namensänderung beurkunden lassen. Wirksam wird die Erklärung dann mit Eintragung in das entsprechende Register.

Der Antrag ist formgebunden.

Ein persönliches Erscheinen im Standesamt des Fachbereiches Bürgerservice der Stadt Forst (Lausitz) ist erforderlich.

Mögliche Namenserklärungen:

  • Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe (durch Scheidung oder Tod)
  • Erklärungen zur Namensführung in der Ehe, wenn zur Eheschließung keine Erklärung erfolgt ist
  • Erklärungen zur Namensführung von Kindern (Namensbestimmung, Namenserteilung, Einbenennung)
  • Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge von Vornamen
  • Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung

Unterlagen

Welche Unterlagen notwendig sind, wird im vorherigen persönlichen Gespräch mit dem Antragsteller geprüft. Die Unterlagen richten sich nach der Art der Namensänderung.

Kosten

Anfallende Gebühren erfragen Sie bitte in unserem Standesamt.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Nicole Hiepka

Telefon
03562 989-145
Fax
03562 989-323
E-Mail
standesamt@forst-lausitz.de
Zimmer
116

Steffi Landsberg

Telefon
03562 989-143
Fax
03562 989-323
E-Mail
standesamt@forst-lausitz.de
Zimmer
124

Ute Lampe

Telefon
03562 989-146
Fax
03562 989-323
E-Mail
standesamt@forst-lausitz.de
Zimmer
117