Meldepflicht - Anmeldung
Allgemeine Information
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Neugeborene, die in der Bundesrepublik geboren werden, sind nur anzumelden, wenn sie in einer anderen Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Die Pflicht zur Anmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen.
Das Ausfüllen der Formulare vorab ist nur erforderlich, wenn Sie nicht persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen können. In diesem Fall ist die beauftragte Person zu bevollmächtigen.
Unterlagen
Zur Bearbeitung der Zuzugsangelegenheiten benötigen wir folgende Unterlagen:
- Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug
- Personalausweis und/oder Reisepass zwecks Anschriftenänderung
Kosten
Es werden keine Gebühren für den Meldevorgang erhoben.
Formulare:
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Grit Müller
- Telefon
- 03562 989-534
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Manuela Waldhelm
- Telefon
- 03562 989-533
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Sophie König
- Telefon
- 03562 989-532
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Carolin Pottag
- Telefon
- 03562 989-531
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Corinna Freer
- Telefon
- 03562 989-530
- Fax
- 03562 7460
- c.freer@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104
Mateusz Makiola
- Telefon
- 03562 989-532
- Fax
- 03562 7460
- m.makiola@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 104