Mahnungen

Allgemeine Information

Öffentliche-rechtliche Forderungen, zu deren Begleichung Sie per Bescheid aufgefordert werden, werden nach gesetzlichen Vorschriften gemahnt und vollstreckt.

Die Mahnung kann bereits ab 1 Woche nach Fälligkeit erfolgen.

Es sind Gebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Danach erfolgt bei Nichtzahlung die Vollstreckung durch den Vollziehungsbeamten.

Bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitern des Teams der Kasse können weitere Kosten oder Maßnahmen vermieden werden.

Bei Anfragen bitte das Kassenzeichen und Datum der Mahnung angeben.

Kosten

Mahngebühren werden nach der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz Brandenburg erhoben.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Kathrin Huhn

Telefon
03562 989-212
Fax
03562 989-216
E-Mail
k.huhn@forst-lausitz.de
Zimmer
406 A

Bettina Wagner

Telefon
03562 989-147
Fax
03562 989-216
E-Mail
b.wagner@forst-lausitz.de
Zimmer
407