Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen
Unternehmen und Gewerbe

Innenbereichssatzungen

Allgemeine Information

Mit Hilfe von Innenbereichssatzungen legt die Stadt Forst (Lausitz) die nachweislich vorhandenen Grenzen ihres im Zusammenhang bebauten Siedlungsgebietes fest und grenzt somit - Innenbereich und -Außenbereich (siehe unter „Beurteilung von Bauvorhaben“) gegeneinander verbindlich ab.

Somit regelt die Innenbereichssatzung abschließend:

  • welche vorhandenen baulichen Anlagen sich im Innenbereich befinden und
  • welche unbebauten Flächen noch dem Innenbereich zuzuordnen und damit auch entsprechend bebaubar sind.

Eine Klarstellungssatzung (eine Form der Innenbereichssatzungen) allein schafft jedoch noch kein zusätzliches Bauland. Deshalb wurden in der Stadt Forst (Lausitz) bisher stets Klarstellungssatzungen in Kombination mit Ergänzungssatzungen aufgestellt.

Mit Hilfe von Ergänzungssatzungen (früher Abrundungssatzungen) besteht die Möglichkeit, unbebaute Flächen im Außenbereich als Innenbereichsflächen einzustufen und damit zusätzliches Bauland zu schaffen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die einbezogenen Flächen bereits durch die bauliche Nutzung des Innenbereichs so geprägt sind, dass sich hier eine künftige Bebauung problemlos in die Eigenart der näheren einfügen kann.

Innenbereichssatzungen gibt es in Forst (Lausitz) für:

  • die Ortsteile Bohrau, Briesnig, Groß Bademeusel, Klein Bademeusel, Groß Jamno, Klein Jamno, Mulknitz, Naundorf und Sacro
  • die Ortslagen Mexiko, Domsdorf, Keune, Eulo
  • die Bereiche: Nördliche Frankfurter Straße/Am Kreuzberg, An der Gubener Straße, Teichstraße, Forst-Nord (TG 1), Klinger Weg

Im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz) können Sie sich über die in Aufstellung befindlichen sowie die rechtskräftigen Satzungen informieren.

Geodienste:

Geoportal der Stadt Forst (Lausitz)

Innenbereichssatzungen - siehe im GeoPortal der Stadt Forst (Lausitz) unter Stadtentwicklung und Bauen



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Kosten

Auskünfte und Beratungen durch den Fachbereich Stadtentwicklung zu einzelnen Satzungen sind grundsätzlich gebührenfrei.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Christina Rennhak

Telefon
03562 989-404
Fax
03562 989-403
E-Mail
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Zimmer
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Sandra Drechsel

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Fax
03562 989-403
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s.drechsel@forst-lausitz.de
Zimmer
218