Hundehaltung

Hundesteuern

Allgemeine Information

Steuerpflichtiger ist der Halter des Hundes.

Hundehalter ist:

  • wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat,
  • wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen aufgenommen hat.


Die Hundesteuer richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung.

Mit der Anmeldung der Hundesteuer erhält der Hundehalter eine Hundemarke. Die Steuer wird jährlich erhoben. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen.


Hunderasse

Sofern die Angabe "Mischling" erfolgt, ist die entsprechende Kreuzung anzugeben.


Verlust einer Hundemarke

Der Hundehalter erhält gegen Zahlung einer Gebühr von 5,50 Euro eine Ersatzmarke ausgehändigt. Der Empfang ist zu quittieren.


Abmelden des Hundes

Beim Abmelden des Hundes ist die Bescheinigung des Tierarztes zu kopieren und mit dem Abmeldeformular dem Fachbereiches Finanzen zu übergeben.

Kosten

Die Steuer beträgt in der Stadt Forst (Lausitz) jährlich

  • für den 1. Hund - 66,00 €
  • für den 2. Hund - 78,00 €
  • für den 3. Hund und jeden weiteren Hund - 90,00 €.


Die Steuer für die gefährlichen Hunde gemäß § 3 (2) dieser Satzung beträgt jährlich 613,20 € je Hund.

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Petra Furkert

Telefon
03562 989-230
Fax
03562 989-202
E-Mail
p.furkert@forst-lausitz.de
Zimmer
414

Christina Gerschwitz

Telefon
03562 989-234
Fax
03562 989-202
E-Mail
ch.gerschwitz@forst-lausitz.de
Zimmer
417

Tim Richter

Telefon
03562 989-233
Fax
03562 989-202
E-Mail
t.richter@forst-lausitz.de
Zimmer
418

Sarah Dunkel

Telefon
03562 989-232
Fax
03562 989-202
E-Mail
s.dunkel@forst-lausitz.de
Zimmer
417