Grundstücksbebauung
Allgemeine Information
Im Rahmen eines Vorbescheides kann im einfachen Verfahren geklärt werden, ob ein Grundstück bebaut werden könnte.
Nach Abgabe beim Bauordnungsamt des Landkreises Spree-Neiße werden die Antragsunterlagen durch die zuständigen Fachämter des Landkreises Spree-Neiße sowie gleichzeitig durch die Stadt Forst (Lausitz) geprüft.
Nach Abschluss der Prüfung erstellt die Stadt Forst (Lausitz) eine Stellungnahme zum Vorbescheid und Bauantrag und gibt diese zusammen mit den Unterlagen an die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1, in 03149 Forst (Lausitz) zurück.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft in ihrer Funktion als Genehmigungsbehörde den Antrag und teilt dem Antragsteller den endgültigen Bescheid mit.
Unterlagen
Beim Landkreis Spree-Neiße sind folgende Unterlagen in 3-facher Ausfertigung einzureichen:
- ein Antragsformular (Anlage 1/1, 1/2 und 1/3), gültig für das Land Brandenburg, mit genauer Fragestellung zum Vorhaben
- einfacher Lageplan
- Skizzen oder Bauzeichnungen (Einreichung freigestellt).
Beim Bauantrag ist ein vollständiges Projekt, angefertigt durch eine/n vorlageberechtigten Projektantin/en 3-fach einzureichen.
Kosten
Für die Prüfung beim Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz) werden keine Gebühren erhoben.
Die Prüfung beim Bauordnungsamt des Landkreises Spree - Neiße ist gebührenpflichtig.
Bitte informieren Sie sich beim Landkreis über die Höhe dieser Gebühren.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Christina Rennhak
- Telefon
- 03562 989-404
- Fax
- 03562 989-403
- ch.rennhak@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 218
John-Willy Schönig
- Telefon
- 03562 989-405
- Fax
- 03562 989-403
- jw.schoenig@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 202