Grundstücksangelegenheiten
Allgemeine Information
Im Fachbereich Finanzen, Team Liegenschaften, wird u. a. der Verkauf von städtischen Grundstücken bearbeitet sowie der Erwerb von Verkehrsflächen oder privaten Grundstücken im Rahmen bauplanerischer Bedeutung.
Folgende Aufgaben werden u. a. bearbeitet:
- Abschluss von notariellen Kauf- und Tauschverträgen
- Abschluss von Erbbaurechtsverträgen
- Abschluss von Gestattungsverträgen im Rahmen der Bestellung von Rechten der Stadt Forst (Lausitz) am Grundeigentum Dritter (z. B. Dienstbarkeiten)
- Abschluss von Gestattungsverträgen im Rahmen der Bestellung von Rechten Dritter am Grundeigentum der Stadt Forst (Lausitz) (z. B. Dienstbarkeiten)
- Erteilung von Löschungsbewilligungen
Unterlagen
Bei Kauf- und Tauschverträgen:
Abgabe eines formlosen schriftlichen und unterschriebenen Kaufantrages, in welchem der Kaufgegenstand konkret (Lage, Gemarkung, Flur, Flurstück) zu benennen ist. Dem Antrag ist eine Begründung beizufügen.
Bei Löschungsbewilligungen:
Anträge auf Erteilung einer Löschungsbewilligung für Eintragungen, die im entsprechenden Grundbuch zu Gunsten der Stadt Forst (Lausitz) eingetragen sind, sind schriftlich unter Beifügung eines Grundbuchauszuges und Angabe einer Begründung zu stellen.
Kosten
Für die Erteilung von Löschungsbewilligungen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 36,50 € je Bewilligung erhoben.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Katja Herrmann
- Telefon
- 03562 989-203
- Fax
- 03562 989-202
- k.herrmann@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 207
Nicole Nawroth
- Telefon
- 03562 989-259
- Fax
- 03562 989-202
- n.nawroth@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 206
Annett Noack
- Telefon
- 03562 989-204
- Fax
- 03562 989-202
- a.noack@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 208