Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen
Todesfall

Grabstätten, Verwaltung

Allgemeine Information

Die Stadt Forst (Lausitz) verwaltet folgende Friedhöfe:

  • Hauptfriedhof
  • Friedhof in Noßdorf
  • Friedhof in Domsdorf
  • Friedhof in Keune
  • Friedhof im Ortsteil Groß Bademeusel
  • Friedhof im Ortsteil Klein Jamno
  • Friedhof im Ortsteil Groß Jamno
  • Friedhof im Orsteil Bohrau
  • Friedhof im Ortsteil Briesnig

Folgende Angelegenheiten können Sie in der Friedhofverwaltung erledigen:

  • Grabstättenangelegenheiten bei einem Sterbefall
  • Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten bei einer weiteren Belegung
  • generelle Klärung von Nutzungsrechten oder deren Umschreibung
  • Auflösung von Grabstätten
  • Betreibung von Nachforschungen hinsichtlich der Erarbeitung von Unterlagen in Erbschaftsangelegenheiten, zur Ahnenforschung u.ä.
  • Verwaltung von Kriegsgräbern

Unterlagen

Es wird ein eventuell bestehender Grabstättennutzungsvertrag oder ein geeigneter Nachweis, z.B. eine Vollmacht oder die Glaubhaftmachung des Interesses, z.B. durch Angaben von Geburts- und Sterbedatum u.ä. benötigt.

Kosten

Gebühren werden gemäß der jeweils gültigen Friedhofsgebührensatzung erhoben.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Anke Schulz

Telefon
03562 989-456
Fax
03562 989-473
E-Mail
a.schulz@forst-lausitz.de
Zimmer
306