Unternehmen und Gewerbe

Gewerbesteuer

Allgemeine Information

Die Gemeinde ist auf der Basis des Gewerbesteuergesetzes berechtigt, Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben.

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.

Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Gewerbesteuermessbetrag auszugehen, den das jeweilig zuständige Finanzamt der hebeberechtigten Gemeinde in einen entsprechenden Gewerbesteuermessbescheid mitteilt.

Gegenüber dem Steuerpflichtigen wird die Gewerbesteuer mit einem entsprechenden Bescheid festgesetzt. Dies gilt sowohl für die Veranlagung abgeschlossener Jahre als auch für die Gewerbesteuervorauszahlung.

Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen werden durch den zuständigen Fachbereich angefordert.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Petra Furkert

Telefon
03562 989-230
Fax
03562 989-202
E-Mail
p.furkert@forst-lausitz.de
Zimmer
414

Christina Gerschwitz

Telefon
03562 989-234
Fax
03562 989-202
E-Mail
ch.gerschwitz@forst-lausitz.de
Zimmer
417