Hundehaltung

Gefährliche Hunde, Erlaubnis zum Halten

Allgemeine Information

Die Gefährlichkeit eines Hundes ergibt sich aus § 5 der Hundehalterverordnung:

(1) Als gefährlich im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde,

1. die durch das Ausbilden oder das Abrichten eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen,

2. die einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu durch Schläge oder in ähnlicher Weise provoziert worden zu sein, oder weil sie einen anderen Hund trotz dessen erkennbar artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,

3. die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen oder

4. die, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, wiederholt Menschen gefährdet oder in gefahrdrohender Weise angesprungen haben.

(2) Die örtliche Ordnungsbehörde prüft die ihr angezeigten Vorfälle sowie die ihr vorliegenden sonstigen Hinweise und stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 die Gefährlichkeit eines Hundes fest. Dazu kann sie auf Kosten der Halterin oder des Halters ein Veterinäramt oder eine andere geeignete sachverständige Person mit der Begutachtung beauftragen. Die Feststellung ist zuzustellen.

 

Wichtig: Sollten Sie Opfer oder Zeuge eines Hundeangriffs werden reichen Sie bitte schriftlich eine detaillierte Stellungnahme ein oder wenden Sie sich direkt an den Fachbereich Ordnung und Sicherheit.

Hinweis für Halter eines gefährlichen Hundes:

Gefährliche Hunde können sich nach 2 Jahren seit der Feststellung durch die örtliche Ordnungsbehörde einer Wesensprüfung unterziehen. Die Hundehalterverordnung sieht in § 10 vor, dass Hunde, die als gefährlich festgestellt wurden, wieder den Status eines nicht gefährlichen Hundes erlangen können. Hierzu können Sie formlos einen schriftlichen Antrag stellen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Fachbereich Ordnung und Sicherheit.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Daniel Kaiser

Telefon
03562 989-157
Fax
03562 989-202
E-Mail
d.kaiser@forst-lausitz.de
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