Behördennummer 115

Allgemeine Information

Erreichbarkeit:

Von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr

Wozu berät die 115?

  • Von A wie Anmeldung
  • über M wie Meldebescheinigung
  • bis hin zu Z wie Zulassung

Die 115 ist die zentrale Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art. 

Bei einem Anruf der 115 ist es unerheblich, ob es sich um Angelegenheiten der Kommunen, der Länder oder des Bundes handelt: Die 115 steht für ein einheitliches Serviceversprechen und eine verbundweite Infrastruktur mit gemeinsamen Qualitätsstandards.

Die Behördennummer 115 wird von der FITKO (Föderale IT-Kooperation) im Auftrag des IT-Planungsrats gesteuert.

www.115.de/

115-Wissensdatenbank

Grundlage für die telefonische Auskunft zu allen Fragen ist die 115-Wissensdatenbank. Alle 115-Verbundteilnehmer stellen hier Informationen zu Verwaltungsleistungen zur Verfügung. So kann jedes 115-Servicecenter gängige Fragen auch zu jedem anderen 115-Teilnehmer in gleicher Qualität beantworten. Die Informationen der 115-Wissensdatenbank sind qualitätsgesichert und werden fortlaufend aktualisiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 115-Servicecenter können Ihnen so stets kompetent und zuverlässig Antworten auf Ihre Fragen geben.

115-Gebärdentelefon

Als besonderer Service gehört zum 115-Angebot ein Gebärdentelefon. Damit können auch Gehörlose und hörbehinderte Menschen vom 115-Service profitieren. Die Servicezeiten des Gebärdentelefons sind: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr. Mehr zum Gebärdentelefon finden Sie auf dieser Seite: Behördentelefon in Gebärdensprache | 115.

Kosten

Der Service der 115 ist für die Anrufenden grundsätzlich kostenlos. Es fallen lediglich die Telefonkosten beim Telefonanbieter an. Bürgerinnen und Bürger erreichen die 115 aus dem deutschen Festnetz zum Ortstarif. Die 115 ist zudem in vielen Flatrates der deutschen Mobilfunkanbieter enthalten. Bei Anrufen aus dem Ausland oder über einen ausländischen Mobilfunkvertrag können erhöhte Telefonkosten anfallen.