Bauleitplanung
Allgemeine Information
Die Bauleitplanung ist ein durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregeltes Verfahren in der Planungshoheit der Städte und Gemeinden, um die städtebauliche Entwicklung vorausschauend zu ordnen. Die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke ist gemäß BauGB durch Bauleitpläne vorzubereiten. Zur Bauleitplanung gehören:
- Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung und
- Bebauungsplanung als verbindliche Bauleitplanung.
Die Stadt Forst (Lausitz) bereitet nach Maßgabe des Baugesetzbuches die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen mit Hilfe der kommunalen Bauleitplanung vor und leitet diese.
Weitere Informationen zur Bauleitplanung erhalten Sie unter:
Kosten
Auskünfte und Beratungen durch den Fachbereich Stadtentwicklung zur Bauleitplanung sind grundsätzlich gebührenfrei.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Christina Rennhak
- Telefon
- 03562 989-404
- Fax
- 03562 989-403
- ch.rennhak@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 218
John-Willy Schönig
- Telefon
- 03562 989-405
- Fax
- 03562 989-403
- jw.schoenig@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 202