Erfolgreiche Sprengung: Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Die Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg, die im Forster Ortsteil Groß Bademeusel gefunden wurden und zur Sprengung anstanden, wurden am heutigen Donnerstag gegen 14:00 Uhr erfolgreich durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst gesprengt. Der Verwaltungsstab im Rathaus hat im Anschluss an die erfolgreiche Sprengung die Auflösung des Sperrkreises angeordnet. Einwohnerinnen und Einwohner sind in ihren Wohnungen zurück.

Vielen Dank an das Team und an alle Einsatzkräfte

Wohnen Unternehmen und Gewerbe

Sanierungs- und Entwicklungsgebiete / Genehmigungspflichten

Allgemeine Information

Sanierungsgebiete der Stadt Forst (Lausitz):

  • Sanierungsgebiet "Innenstadt"
  • Sanierungsgebiet "Nordstadt"
  • Sanierungsgebiet "Nordost"
  • Sanierungsgebiet "Westliche Innenstadt".

Den Geltungsbereich der festgelegten Sanierungsgebiete finden Sie im Geoportal der Stadt Forst (Lausitz) unter der Rubrik Stadtentwicklung und Bauen.

Geodienste:

GeoPortal der Stadt Forst (Lausitz)

Sanierungsgebiete der Stadt Forst (Lausitz) - siehe im GeoPortal unter Stadtentwicklung und Bauen

Bauvorhaben und Rechtsvorgänge in den von der Stadt Forst (Lausitz) festgelegten Sanierungs- und Entwicklungsgebieten bedürfen gemäß § 144 des Baugesetzbuches einer sanierungsrechtlichen Genehmigung.


Bauliche Maßnahmen sind unabhängig davon nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig, ob sie einer Baugenehmigungs- bzw. Bauanzeigepflicht unterliegen oder nicht.


Der sanierungsrechtlichen Genehmigung bedürfen folgende Vorhaben und Rechtsvorgänge:

  • die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung sowie der Abriss von baulichen Anlagen, Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs, Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten
  • erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind
  • Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über Gebrauch oder Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird
  • die Veräußerung eines Grundstücks bzw. die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts sowie schuldrechtliche Verträge in diesem Zusammenhang
  • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z. B. Grunddienstbarkeit) sowie schuldrechtliche Verträge in diesem Zusammenhang
  • die Teilung von Grundstücken

Unterlagen

Antragsformulare für sanierungsrechtliche Genehmigungen erhalten Sie im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz).

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt gemäß § 145 Baugesetzbuch vier Wochen. Deshalb sollte ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung stets mit prüffähigen Unterlagen eingereicht werden.


Dazu gehören je nach Rechtsvorgang oder Bauvorhaben:

  • ein Lageplan
  • eine kurze Beschreibung des Vorhabens
  • Ansichtszeichnungen
  • der Kaufvertrag
  • der Miet- oder Pachtvertrag

Kosten

Gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) werden für die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung Gebühren in Höhe von 24,50 € erhoben.

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Angelika Geisler

Telefon
03562 989-406
Fax
03562 989-403
E-Mail
a.geisler@forst-lausitz.de
Zimmer
203

Michele Schmidt

Telefon
03562 989-407
Fax
03562 989-403
E-Mail
m.schmidt@forst-lausitz.de
Zimmer
203

Isabelle Krebs

Telefon
03562 989-427
Fax
03562 989-403
E-Mail
i.krebs@forst-lausitz.de
Zimmer
302