Sanierungs- und Entwicklungsgebiete / Genehmigungspflichten
Allgemeine Information
Sanierungsgebiete der Stadt Forst (Lausitz):
- Sanierungsgebiet "Innenstadt"
- Sanierungsgebiet "Nordstadt"
- Sanierungsgebiet "Nordost"
- Sanierungsgebiet "Westliche Innenstadt".
Den Geltungsbereich der festgelegten Sanierungsgebiete finden Sie im Geoportal der Stadt Forst (Lausitz) unter der Rubrik Stadtentwicklung und Bauen.
Geodienste:
GeoPortal der Stadt Forst (Lausitz)
Sanierungsgebiete der Stadt Forst (Lausitz) - siehe im GeoPortal unter Stadtentwicklung und Bauen
Bauvorhaben und Rechtsvorgänge in den von der Stadt Forst (Lausitz) festgelegten Sanierungs- und Entwicklungsgebieten bedürfen gemäß § 144 des Baugesetzbuches einer sanierungsrechtlichen Genehmigung.
Bauliche Maßnahmen sind unabhängig davon nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig, ob sie einer Baugenehmigungs- bzw. Bauanzeigepflicht unterliegen oder nicht.
Der sanierungsrechtlichen Genehmigung bedürfen folgende Vorhaben und Rechtsvorgänge:
- die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung sowie der Abriss von baulichen Anlagen, Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs, Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten
- erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind
- Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über Gebrauch oder Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird
- die Veräußerung eines Grundstücks bzw. die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts sowie schuldrechtliche Verträge in diesem Zusammenhang
- die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z. B. Grunddienstbarkeit) sowie schuldrechtliche Verträge in diesem Zusammenhang
- die Teilung von Grundstücken
Unterlagen
Antragsformulare für sanierungsrechtliche Genehmigungen erhalten Sie im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz).
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt gemäß § 145 Baugesetzbuch vier Wochen. Deshalb sollte ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung stets mit prüffähigen Unterlagen eingereicht werden.
Dazu gehören je nach Rechtsvorgang oder Bauvorhaben:
- ein Lageplan
- eine kurze Beschreibung des Vorhabens
- Ansichtszeichnungen
- der Kaufvertrag
- der Miet- oder Pachtvertrag
Kosten
Gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) werden für die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung Gebühren in Höhe von 24,50 € erhoben.
Formulare:
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Angelika Geisler
- Telefon
- 03562 989-406
- Fax
- 03562 989-403
- a.geisler@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 203
Michele Schmidt
- Telefon
- 03562 989-407
- Fax
- 03562 989-403
- m.schmidt@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 203
Isabelle Krebs
- Telefon
- 03562 989-427
- Fax
- 03562 989-403
- i.krebs@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 302