RENplus 2014 - 2020

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Programm

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2014 – 2020 (EFRE)
RENplus 2014 – 2020

Mit dem Förderprogramm RENplus 2014 - 2020 unterstützt die ILB Maßnahmen zur Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg.

Mittelherkunft:

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Landes Brandenburg gefördert.

Fördergeber:

Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE)

Beschreibung

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist die Senkung des Energieverbrauchs sowie die Senkung von CO2-Emissionen. Hierzu werden Zuwendungen für Vorhaben gewährt, die eine Steigerung der Energieeffizienz sowie die Nutzung von Erneuerbaren Energien zum Ziel haben oder erwarten lassen. Insbesondere folgende Maßnahmen gefördert:

  • Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und Speichersysteme
  • Vorhaben zur Integration Erneuerbarer Energien
  • Investitionen in Energieinfrastrukturen
  • Erarbeitung von Studien sowie Energie- und Klimaschutzstrategien

Wer wird gefördert?

Die ILB unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeit (mit Ausnahme des Bundes und Bundeseinrichtungen sowie der unmittelbaren Landesverwaltung)
  • juristische Personen des privaten Rechts im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, u.a. Vereine, Verbände und Stiftungen
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften
  • Juritische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeit, wie z.B. Kommunen, Landkreise und Kirchen

Was wird gefördert?

Die ILB unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:

Investive Maßnahmen für wirtschaftlichen und nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.:

  • Energieeffizienzverbesserungen in technischen Prozessen und in öffentlichen Gebäuden, die sich im Besitz oder Eigentum der öffentlichen Hand oder einer gemeinnützigen Organisation befinden
  • Energierückgewinnungssysteme
  • Speichersysteme
  • Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
  • Integration und Nutzung Erneuerbarer Energien
  • Errichtung und Netzanschluss von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge.

In unseren programmbezogenen Merkblättern (zu finden unter "Konditionen, Formulare und Dokumente") finden Sie Angaben zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Nicht investive Maßnahmen

  • für wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B. Erarbeitung/Erstellung von Konzepten und Studien
  • für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B. Informations-, Kommunikations- und Beratungsmaßnahmen
  • für wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.
    • Energieaudits nach DIN EN 16247 - 1
    • Energieberatung

Eine abschließende Aufzählung finden Sie in Ziffer 2 der Richtlinien.

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • Nicht gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:
    • die gesetzlich vorgeschrieben sind / oder behördlich angeordnet wurden,
    • die eine Amortisationszeit unter drei Jahren haben,
    • die vor Antragstellung begonnen worden sind,
    • deren Zuwendungsbetrag unter 2.500,00 EUR liegt.
  • Nicht gefördert werden insbesondere folgende Ausgaben:
    • Umsatzsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt,
    • Finanzierungskosten sowie regelmäßige Rechts- und laufende Steuerberatungskosten.

Weitere Details finden Sie in Ziffer 5.5 der Richtlinien.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung.

Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.

Bei der Höhe der Zuwendung wird danach unterschieden, ob in Bezug auf die Maßnahme eine wirtschaftliche oder nicht wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt:

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit wirtschaftlicher Tätigkeit in Bezug auf die Maßnahme

  • 35 - 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
    maximal 15 Mio. EUR abhängig vom Fördergegenstand
  • 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderung nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung (maximal 200.000 EUR)

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die im Rahmen der Maßnahmenumsetzung nicht wirtschaftlich tätig sind

  • bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15 Mio. EUR

Weiterführende Links: