Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR-Infrastruktur)

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Programm

Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR-Infrastruktur)

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) über die ILB die nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland im Land Brandenburg.

Mittelherkunft:

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Fördergeber:

Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR)

Fördernehmer:

Partnerinnen und Partner einer Kooperation, die im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbs (SUW) ausgewählt wurde

Förderthemen:

investive und nicht investive Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland

Förderart:

Zuschuss

Beschreibung

Ziel des Programms

Ziel des Programms ist die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland im Land Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Das MIL-Förderprogramm NESUR unterstützt Partnerinnen oder Partner einer Kooperation, die im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbs (SUW) ausgewählt wurden.

Weitere Details finden Sie unter der Ziffer 3 der Richtlinie.

Was wird gefördert?

Das MIL-Förderprogramm NESUR unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:

Infrastrukturmaßnahmen, wie z. B.:

  • Reaktivierung und gegebenenfalls Renaturierung brachgefallener Flächen und Gebäude
  • Aufwertung öffentlicher Anlagen und Räume
  • Steigerung der Erlebbarkeit von Natura-2000-Gebieten oder nationalen Naturlandschaften
  • Erhalt und Belebung von städtischen Gemeinschaften durch die Integration von Bildungs- und sozialräumlichen Maßnahmen
  • Anpassung sozialer Infrastrukturen an die sich aufgrund der demografischen Entwicklung ändernden Nachfragestrukturen und Bedarfe
  • Verbesserung inklusiver Bewegungs-, Spiel- und Freizeitangebote
  • Erweiterung, Sanierung, Um- und Ausbaumaßnahmen von Bildungseinrichtungen und Bildungsstandorten
  • Investitionen in die Standort- und Infrastrukturentwicklung für die lokale Wirtschaft und des Handels (zum Beispiel Gründer-, Handwerker-, Kreativ-, Innovations-, Gewerbe- und Gesundheitszentren)

Umweltmaßnahmen, wie z. B.:

  • Altlastenbeseitigung und Geländeaufbereitung
  • Herstellung und Verbesserung wirtschaftsnaher Infrastruktur auf Konversionsflächen zur gewerblichen Nutzung
  • Analysen und Konzepte zur Luftqualitätsverbesserung und Lärmminderung in stark belasteten Quartieren
  • Umsetzung von Maßnahmen, die in Luftreinhalte- und Lärmaktionsplänen oder in Leitbildern beziehungsweise Konzepten für die Prädikatisierung als Kur- und Erholungsort zur Verbesserung der Belastungssituation verankert sind
  • Verbesserung der biologischen Vielfalt durch Umsetzung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen
  • bauliche Maßnahmen zur Vermeidung von und dem Schutz vor Hochwasserrisiken

Die Förderung von Mobilitätsprojekten erfolgt nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Verkehr gemäß Operationellem Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 in der jeweils geltenden Fassung.

Die Förderung von Energieprojekten erfolgt nach der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg (RENplus 2014-2020) in der jeweils geltenden Fassung.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Folgende Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig:

  • Schuldzinsen
  • erstattungsfähige Mehrwertsteuer
  • der Kostenanteil für den Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken, der 10 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben übersteigt und
  • der Kostenanteil für den Erwerb von Brachflächen und ehemals industriell genutzten Flächen mit Gebäuden, der 15 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben übersteigt

  • Ferner sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermarktung (Verkauf) von Tabakerzeugnissen nicht zuwendungsfähig

Wie wird gefördert?

Grundsätzlich beträgt die Förderung in Form eines Zuschusses bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Zuschuss muss mindestens 5.000 EUR betragen (Bagatellgrenze).

Weiterführende Links: