Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Am heutigen Vormittag wurden Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg bei Arbeiten an einem Grundstück im Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den morgigen

Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 13:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, erhalten am Vormittag des 21.11.2024 nähere Informationen zum Ablauf der Maßnahme.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Geburt Kinder und Jugendliche Soziale Leistungen Zuzug

Kindertagespflege, Anmeldung

Allgemeine Information

In der Stadt Forst (Lausitz) gibt es mit Stand September 2021  -  7 Kindertagespflegestellen.

Aufnahme finden Kinder, die einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung entsprechend § 1 Kita Gesetz des Landes Brandenburg haben.

Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres kann der Anspruch auf Betreuung auch durch Kindertagespflege erfüllt werden.

Eine Tagespflegeperson betreut in der Regel bis zu fünf Kinder in ihrer Kindertagespflegestelle.

Anmeldung für einen Kindertagespflegeplatz

Die Anmeldung erfolgt durch den/die Personensorgeberechtigten. Sie erhalten im Fachbereich Bildung und Soziales der Stadt Forst (Lausitz) eine Übersicht zu den Kindertagespflegestelle und melden Ihr Kind in der gewünschten Kindertagespflegestelle bei der Tagespflegeperson an.

Da die Plätze begrenzt sind, ist eine rechtzeitige Anmeldung des Kindes unbedingt erforderlich.

Mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin des Kindes melden sich die Personensorgeberechtigten im Fachbereich Bildung und Soziales der Stadt Forst (Lausitz). Hier ist die Bestätigung der Tagespflegeperson zur Aufnahme in die entsprechende Kindertagespflegestelle vorzulegen und Ihnen werden die Aufnahmeunterlagen übergeben. Diese sind ausgefüllt mit den geforderten Nachweisen im Fachbereich Bildung und Soziales wieder abzugeben. Sie erhalten dann die Aufnahmebestätigung für die entsprechende Kindertagespflegestelle.

Im Anschluss schließt die Stadt Forst (Lausitz) mit der Tagespflegeperson den Tagespflegevertrag.

Unterlagen

  • Personalausweis der Eltern / Personensorgebeauftragten
  • Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes

Kosten

Für die Betreuung Ihres Kindes in Kindertagespflege wird ein Elternbeitrag erhoben.

Der Elternbeitrag ist an die Stadt Forst (Lausitz) zu zahlen und richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Er wird auf der Grundlage der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Erhebung von Elternbeiträgen in kommunalen Kindertagesstätten in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Elternbeitragssatzung

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Marina Peschke

Telefon
03562 989-309
Fax
03562 989-303
E-Mail
m.peschke@forst-lausitz.de
Zimmer
125