Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen
Todesfall

Grabmale, Aufstellung

Allgemeine Information

Die Aufstellung der Grabmale wird von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung genehmigt und kontrolliert.

Die Beantragung der Aufstellung eines Grabmales erfolgt durch den Bürger selbst.

Die Ausführung der Arbeiten hat ein vom Bürger zu beauftragendes, zugelassenes Unternehmen (Steinmetzbetrieb) vorzunehmen. Diese Zulassungen erteilen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung für gewerblich tätige Unternehmen (Steinmetzbetriebe). Die Betriebe müssen jährlich Qualifizierungsnachweise vorlegen um die o. g. Zulassung zu erhalten.

Nach dem Aufstellen der Grabmale hat der Nutzungsberechtigte der Grabstelle durch regelmäßige Kontrollen die Standsicherheit der Grabmale zu gewährleisten.

Werden Mängel oder Unzulänglichkeiten durch Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung im Dienstalltag oder im Zuge der jährlichen Standsicherheitskontrolle (Verkehrssicherungspflicht) festgestellt, wird der Bürger darüber in Kenntnis gesetzt.

Für die umgehende Wiederherstellung der Sicherheit an der Grabstätte ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.

Unterlagen

Ein Antrag zur Aufstellung eines Grabmales wird durch die Friedhofsverwaltung ausgehändigt und durch das zu beauftragende Unternehmen weiter bearbeitet.

Kosten

Gebühren werden entsprechend der jeweils gültigen Friedhofsgebührensatzung erhoben.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Anke Schulz

Telefon
03562 989-456
Fax
03562 989-473
E-Mail
a.schulz@forst-lausitz.de
Zimmer
306