Gestaltungssatzungen
Allgemeine Information
Das Ziel der Gestaltungssatzungen besteht darin, den Bestand und den Stil des historischen Kernbereichs um den Dorfanger mit den ortsbildprägenden bäuerlichen Gehöften in seiner Unverwechselbarkeit zu erhalten und positiv weiterzuentwickeln.
Gestaltungssatzungen sind Leitfaden für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen an historischer Bausubstanz sowie für die gestalterisch sinnvolle Einordnung von Neubaumaßnahmen in die Umgebung.
Aus diesem Grund werden in den Satzungen unter anderem gestalterische Details zu Fassaden, Fenstern, Dächern, Einfriedungen, aber auch bezüglich Außenanlagen und Werbeanlagen geregelt.
Rechtsgrundlage
Für die Aufstellung von Gestaltungssatzungen gilt der § 87 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) sowie § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO), in der jeweils gültigen Fassung.
Rechtskräftige Gestaltungssatzungen gibt es für das Innenstadtgebiet von der Stadt Forst (Lausitz) sowie die Ortsteile Groß Bademeusel, Groß Jamno, Klein Jamno und Sacro.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften der Gestaltungssatzungen verstößt, handelt ordnungswidrig nach § 85 der Brandenburgischen Bauordnung und kann mit Geldbußen belegt werden.
Geodienste:
GeoPortal der Stadt Forst (Lausitz)
Gestaltungssatzungen der Stadt Forst (Lausitz) - siehe im GeoPortal unter Stadtentwicklung und Bauen
Kosten
Auskünfte und Beratungen durch den Fachbereich Stadtentwicklung zur Gestaltungssatzung sind grundsätzlich gebührenfrei.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Christina Rennhak
- Telefon
- 03562 989-404
- Fax
- 03562 989-403
- ch.rennhak@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 218
John-Willy Schönig
- Telefon
- 03562 989-405
- Fax
- 03562 989-403
- jw.schoenig@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 202