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Gestaltungssatzungen

Allgemeine Information

Das Ziel der Gestaltungssatzungen besteht darin, den Bestand und den Stil des historischen Kernbereichs um den Dorfanger mit den ortsbildprägenden bäuerlichen Gehöften in seiner Unverwechselbarkeit zu erhalten und positiv weiterzuentwickeln.

Gestaltungssatzungen sind Leitfaden für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen an historischer Bausubstanz sowie für die gestalterisch sinnvolle Einordnung von Neubaumaßnahmen in die Umgebung.

Aus diesem Grund werden in den Satzungen unter anderem gestalterische Details zu Fassaden, Fenstern, Dächern, Einfriedungen, aber auch bezüglich Außenanlagen und Werbeanlagen geregelt.


Rechtsgrundlage

Für die Aufstellung von Gestaltungssatzungen gilt der § 87 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) sowie § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO), in der jeweils gültigen Fassung.

Rechtskräftige Gestaltungssatzungen gibt es für das Innenstadtgebiet von der Stadt Forst (Lausitz) sowie die Ortsteile Groß Bademeusel, Groß Jamno, Klein Jamno und Sacro.


Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften der Gestaltungssatzungen verstößt, handelt ordnungswidrig nach § 85 der Brandenburgischen Bauordnung und kann mit Geldbußen belegt werden.


Geodienste:

GeoPortal der Stadt Forst (Lausitz)

Gestaltungssatzungen der Stadt Forst (Lausitz) - siehe im GeoPortal unter Stadtentwicklung und Bauen

Kosten

Auskünfte und Beratungen durch den Fachbereich Stadtentwicklung zur Gestaltungssatzung sind grundsätzlich gebührenfrei.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Christina Rennhak

Telefon
03562 989-404
Fax
03562 989-403
E-Mail
ch.rennhak@forst-lausitz.de
Zimmer
218

John-Willy Schönig

Telefon
03562 989-405
Fax
03562 989-403
E-Mail
jw.schoenig@forst-lausitz.de
Zimmer
218