Ersatzneubau der technischen Anlage zur Wasserregulierung im Abschlaggraben II im Ostdeutschen Rosengarten in Forst (Lausitz)

Die Logos des Bundesministeriums für Wohnen, Städtbauentwicklung und Bauwesen (Bundesadler links oben, Strich in den Farben schwarz, rot, gold und der Name des Ministerius) sowie des Projektes "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" (stilisierter Baum auf einem Kreis mit zwei Blautönen und der Schriftzug des Projektnamens).

Förderprogramm:

Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel"

Gefördert durch:

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Kurzbeschreibung:

Mit dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ sollen konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.  Durch das Projekt werden solche positiven Effekte erreicht wie:  Treibhausgasminderung, Temperatur- oder Wasserregulierung, Steigerung der Qualität des Rosengartens als sozialer Begegnungsort, Verbesserung der Klimabilanz der Stadt Forst (Lausitz) und durch die neue Wegeführung, eine Komplettierung der Deichfunktion und deutlich verbesserter Zugang zum Rosengarten für mobilitätseingeschränkte Besucher

Mit dem Ersatzneubau der Wehranlage werden außerdem neue Wege beschritten, welche die Aspekte des Klima-, des Naturschutzes, des Denkmalschutzes und der technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts beispielhaft verbinden. 
Durch das Projekt soll die Klima-Resilienz der Stadt Forst (Lausitz) verbessert werden. Der Abschlaggraben II mündet in die Lausitzer Neiße und bildet ein zentrales Glied der Wasserbewirtschaftung des gesamten Rosengartens. Der Abschlaggraben II sorgt dafür, dass ein großer Teil der Pflanzen und Bäume im Park mit ausreichend Wasser versorgt werden. Mit einem zu erwartenden Verlust der Funktionsfähigkeit der Wehranlage würde der Verlust der Vegetation einhergehen. Durch den Ersatzneubau einer an die aktuellen Verhältnisse angepassten Wehranlage soll nicht nur der Verlust der Vegetation verhindert werden, sondern eine Reihe weiterer positiven Effekte erzielt werden. Dazu zählen der Erhalt der CO2-Speicherungsfunktion, Treibhausgasminderung und Temperaturregulierung, der Erhalt der Biotopfunktion und ein verbesserter Überschwemmungsschutz für die denkmalgeschützte Parkanlage.

Projektziele:

1. Bauabschnitt
Ausführung im Rahmen des Förderprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“

  • Ersatzneubau der Wehranlage
  • Komplettierung der Deichlinie
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und
  • Vorbereitung für den 2. Bauabschnitt

2. Bauabschnitt
in Folge des 1. Bauabschnittes zu einem späteren Zeitpunkt bis Ende 2027

  • Wegeverbindung und die Heranführung des Parkweges
  • Barrierefreier Zugang für Besucher
  • Wegebeleuchtung

Durchführungszeitraum:

Zuwendungszeitraum vom 16.12.2022 bis 30.06.2025

Aktuelle Informationen zum Stand des Projektes:

  • Einreichung Projektskizze BMI 15.03.2021
  • Positives Votum des Haushaltsausschusses des Bundes am 09.06.2021
  • Koordinierungsgespräch am 21.03.2022
  • Bestätigung der Vergabe der Planungsleistungen nach HOAI, Objektplanung einschließlich Fachplanung für die LPH 1-9 sowie besondere Leistungen durch den Haupt- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Forst (Lausitz), SVV/0426/2022 am 20.04.2022
    Auftrag an Ingenieurbüro PROKON GmbH, Gewerbeparkstraße 19 in 03099 Kolkwitz
  • Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz), SVV/0437/022 Beantragung der Fördermittel im Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ für den Ersatzneubau der Technischen Anlage zur Wasserregulierung im Abschlaggraben II im Ostdeutschen Rosengarten in Forst (Lausitz) am 01.07.2022
  • Ausführung der Entwurfsvermessung durch das Vermessungsbüro SCHULTZ GmbH, Madlower Hauptstraße 7 in 03050 Cottbus bis 09/2022
  • FFH-Vorprüfung durch das Ingenieurbüro PROKON GmbH 09/2022 dazugehörige Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße vom 13.10.2022
  • Baugrunduntersuchungen durch das Ingenieur- und Baugrundbüro Kunze, Mittelstraße 4 in 03185 Peitz nach Überprüfung durch den Kampfmittelräumdienst bis 11/2022
  • Einreichung Zuwendungsantrag (Paket 1) beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung am 08.11.2022
  • Zuwendungsbescheid vom 16.12.2022
  • Überprüfung auf Kampfmittel durch Koch Munitionsbergung, Sachsenhausener Straße 23a in 16515 Oranienburg im Auftrag des Zentraldienstes der Polizei im Baufeldbereich ohne Wehranlage im März 2023
    Überprüfung auf Kampfmittel im Bereich der Wehranlage muss baubegleitend erfolgen
  • Bestätigung der Entwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt durch den Ausschuss für Bauen und Vergabe am 20.04.2023, SVV/0564/2023 
  • Die Baugenehmigung gemäß § 72 der Brandenburgischen Bauordnung liegt seit dem 15.08.2023 vor.
  • Die baufachliche Prüfung durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen ist abgeschlossen. Mit den baulichen Maßnahmen kann begonnen werden (04.06.2024).
  • Bestätigung der Vergabe der Baudurchführung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) SVV/0727/2024 am 02.07.2024
    Auftrag an STRABAG AG, Direktion Nord-Ost Bereich Sonderbau, Mühlendamm 9 in 15907 Lübben
  • Geplante Bauzeit: 37. KW 2024 bis 31.05.2025

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