Erneute Offenlage Erneute Offenlage zum Entwurf des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“

Erneute Offenlage zum Entwurf des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Die Stadt Forst (Lausitz) verfügt seit dem 03.05.1998 über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP). Am 03.05.2002 wurde ein komplexes Änderungsverfahren zum FNP eingeleitet, welches derzeit begründet ruht (Bearbeitungsstand: 1. Offenlage ist erfolgt). In den vergangenen Jahren wurden notwendige Änderungen von Teilflächen im Rahmen von mehreren partiellen Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan durchgeführt.

Das aktuelle Verfahren (14. Änderungsverfahren Flächennutzungsplan) ist eine partielle Änderung der Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz). Auf acht Teilflächen im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz) besteht aktuell Anlass zur Anpassung der Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan.

Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, die bestehende Eigenart der näheren Umgebung wird durch die Anpassungen nicht bzw. nicht wesentlich verändert.

Aufgrund der während der öffentlichen Auslegung vom 28.10.2024 bis 26.11.2024 eingegangenen Stellungnahmen waren wesentliche Planänderungen erforderlich, die den Entfall von fünf der acht Teilflächen zur Folge hatte. Dementsprechend besteht aktuelle auf drei Teilflächen im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz) Anlass zur dringenden Anpassung der Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan.

Deshalb ist das Hauptziel dieses Änderungsverfahrens, den Flächennutzungsplan bei drei Teilflächen an die bestehenden Bau- und Nutzungsstrukturen anzupassen, um die aktuellen Entwicklungen dieser Teilflächen aufgrund der verzögerten komplexen Änderung des FNP nicht zu behindern bzw. zu verhindern.

Die im Amtsblatt Nr. 8/2024 angekündigte erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „14. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ wurde zunächst auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) am 22.01.2025 auf die Monate April/ Mai 2025 verschoben. In Abstimmung mit der zuständigen oberen Verwaltungsbehörde wurde zum damaligen Zeitpunkt entschieden, dass eine erneute öffentliche Auslegung entfallen kann. Auf Grundlage eines Informationsschreiben von der oberen Verwaltungsbehörde, wird angeraten zum jetzigen Zeitpunkt eine erneute Beteiligung durchzuführen. Es gilt zu beachten, dass bereits eingegangene Stellungnahme weiterhin berücksichtig werden.

Die drei Änderungsbereiche sind dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Der Lageplan, die Planzeichnung und die dazugehörige Begründung sind Bestandteile der Offenlage.

Die erneute Offenlage des Entwurfes des 14. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ist im Zeitraum vom

16.03.2026 bis einschließlich 20.04.2026

im Internet auf dem Planungsportal des Landes Brandenburg unter der URL

https://diplan.brandenburg.de

https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ceffa6dd-63b0-454a-a653-e5e24909dc52

und parallel auf der Homepage der Stadt Forst (Lausitz) unter Planungsbekanntmachungen

https://secure.forst-lausitz.de/portal/planungsbekanntmachungen.130750.htm

zu jedermanns Einsicht veröffentlicht.

Darüber hinaus ist im gesamten Zeitraum die Einsichtnahme der ausgelegten Planunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) möglich. Die Dokumente liegen in der Stadtbibliothek im Neuen Rathaus, im Erdgeschoss der Lindenstraße 10-12 in 03149 Forst (Lausitz), während folgender Öffnungszeiten aus:

Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Samstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Während der Auslegungs- und Veröffentlichungsfrist können von jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Entwurf auch als digitale Stellungnahme an folgende Email-Adresse gesendet werden: beteiligung@forst-lausitz.de Des Weiteren ist es möglich eine schriftliche Stellungnahme an die Stadt Forst (Lausitz), Lindenstraße 10–12 in 03149 Forst (Lausitz) zu übersenden oder während der Dienstzeiten bei der Stadt Forst (Lausitz), im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 218, Cottbuser Straße 10, in 03149 Forst (Lausitz) eine persönliche Stellungnahmen einzureichen oder zur Niederschrift vorzubringen. Stellungnahmen die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.

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