Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB Beschluss gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Standort Wirtschaftsdüngerlager“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 31.05.2024 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Standort Wirtschaftsdüngerlager“ beschlossen (Beschlussvorlage SVV/0710/2024). Planungsziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wirtschaftsdüngerlager“ (i. S. d. § 11 BauNVO).
Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich ist ca. 23.494 m² groß und umfasst das Flurstück 410 der Gemarkung Forst, Flur 37.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer gesonderten Bekanntmachung im Amtsblatt. Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird im Parallelverfahren zu diesem Bebauungsplanverfahren ein vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „16. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ durchgeführt.