Benutzungsordnung für das Internetcafé des Hort- und Freizeithauses Frankfurter Straße 48 in 03149 Forst

AKTUELLE FASSUNG

Benutzungsordnung für das Internetcafé des Hort- und Freizeithauses Frankfurter Straße 48
vom 15.06.2005

einschließlich der Ergänzung
vom 18.11.2005

  1. Die Stadt Forst (Lausitz) ermöglicht den Besuchern(innen) des Internetcafés den Zugang zu den Online-Diensten. Die Nutzung dieser Dienste unterliegt dieser Benutzungsordnung.


  2. Der/die Nutzer(in) trägt sich in eine Nutzungsliste ein und erkennt mit seiner/ihrer Unterschrift die Benutzungsordnung an. Die Nutzungsdauer ist auf eine Stunde begrenzt.


  3. Der Arbeitsplatz wird durch das Betreuungspersonal zugewiesen. Ein Wechsel an einen anderen Arbeitsplatz ist während der Nutzungsdauer nicht statthaft. Die Stadt Forst (Lausitz) behält sich vor, bedarfsabhängige Einweisungen bzw. Einschränkungen der Nutzungsdauer vorzunehmen.


  4. Die Stadt Forst (Lausitz) ist nicht für Inhalte, Verfügbarkeit, Qualität und Funktionsfähigkeit der Online-Dienste bzw. Virenfreiheit von aufgerufenen Dateien verantwortlich. In jedem Fall wird der Einsatz aktueller Virenschutzprogramme empfohlen. Die Stadt Forst (Lausitz) haftet nicht für Schäden, die dem/der Benutzer(in) durch die Nutzung der Online-Dienste, z. B. die Offenlegung seiner persönlichen Daten, entstehen.


  5. Das Aufrufen und Verbreiten jugendgefährdender, rechts- oder linksextremistischer Internetseiten ist nicht gestattet. NutzerInnen, die gegen einschlägige Regelungen ( u. a. Strafgesetzbuch, Jugendschutzgesetz, Datenschutzgesetz) oder gegen den moralischen Kontext der Gesellschaft verstoßen bzw. die Online-Dienste zu kommerziellen Zwecken nutzen, werden von der Benutzung ausgeschlossen.


  6. Das Kopieren von kostenlos verfügbaren Dokumenten und Dateien (z. B. aus dem Internet) auf mitgebrachte Datenträger ist nicht gestattet. Abgespeichert werden darf nur auf Datenträgern der Stadt Forst (Lausitz), die gegen eine entsprechende Kostenbeteiligung im Internetcafé erhältlich und am Kauftag für die einmalige Nutzung auf dem Rechner innerhalb des Internetcafés vorgesehen sind.


  7. Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern, Software etc. ist das Urheberrecht zu beachten. Mitgebrachte oder aus Online-Diensten heruntergeladene Software darf auf den PCs des Internetcafés weder installiert noch ausgeführt werden.


  8. Es ist untersagt, Nachrichten und Beiträge zu versenden, deren Inhalt rechtswidrig oder beleidigend ist oder kommerzielle Werbung darstellt. Die Stadt Forst (Lausitz) behält sich vor, das Aufrufen, Abspeichern und Ausdrucken bestimmter Bereiche zu untersagen. Beiträge für Schwarze Bretter, Newsgroups oder Diskussionsforen müssen sich am Inhalt und Spektrum des jeweiligen Forums orientieren.


  9. Computerspiele sind grundsätzlich verboten.


  10. Eine ausführliche Einweisung in das Internet kann von der Stadt Forst (Lausitz) nicht gegeben werden.
Kostenbeteiligung für Internetzugang - 0,02 Euro/Minute

Kostenbeteiligung für den Ausdruck:

  • auf Papier je A 4-Seite
    0,20 Euro

  • auf Datenträgern
    je Stück 0,80 Euro

Die Nutzung durch den Hort ist gebührenfrei.

Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Ordnung: Neufassung
Beschluss: 13.06.2005
Ausfertigung: 15.06.2005
Inkrafttreten: 02.07.2005

Ordnung: Ergänzung
Beschluss: 18.11.2005

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