Baulandkataster der Stadt Forst (Lausitz),Widerspruch gegen die Aufnahme eines Grundstückes
Allgemeine Information
Die Stadt Forst (Lausitz) hat auf der Grundlage des § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ein Baulandkataster erstellt. Grundsätzliches Ziel des Baulandkatasters ist es, die Neuinanspruchnahme von Flächen außerhalb der Siedlungsbereiche zu verringern, um im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Dazu sollen verstärkt die Potenziale innerhalb der bebauten Ortsteile aktiviert und genutzt werden. Zur Umsetzung dieser Strategie wurde ein informelles Baulandkataster erstellt.
Um auf diese Baulandpotenziale („Baulücken“) aufmerksam zu machen, hat die Stadt Forst (Lausitz) im Geoportal das Baulandkataster veröffentlicht.
Gegenstand dieses Baulandkatasters sind potentiell bebaubare Flächen im Stadtgebiet der Stadt Forst (Lausitz) sowie in den Ortslagen und Ortsteilen. Das Baulandkataster stellt unbebaute oder minderbebaute Grundstücke innerhalb der Siedlungsbereiche dar und soll als Service für alle Interessierten dienen, insbesondere für Bau- und Zuzugswillige, die Suche nach geeigneten Baugrundstücken zu erleichtern.
Im Baulandkataster sind überwiegend Flächen nach § 30 und § 34 BauGB ausgewiesen, da nur diese sofort bzw. in absehbarer Zeit bebaubar sind.
Die Flächen liegen zum Beispiel im unbeplanten Innenbereich (innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gemäß § 34 BauGB) oder in Bebauungsplangebieten mit konkreten Festsetzungen (§ 30 BauGB). Der „im Zusammenhang bebaute Ortsteil“ kann aber auch als Satzung (§ 34 Abs. 4) festgelegt werden (Lage innerhalb des Geltungsbereiches von Innenbereichssatzungen; Bebaubarkeit u.a. unter Beachtung des Gebotes des Einfügens eines Bauvorhabens in die Eigenart der näheren Umgebung). Darüber hinaus muss eine geordnete Erschließung dieser Flächen gewährleistet sein.
Es ist grundsätzlich zu beachten, dass das Baulandkataster nur als Grobinformation über eine eventuelle mögliche Bebaubarkeit dient und die Aufnahme und Darstellung der Flächenpotentiale ohne jegliche Gewähr erfolgt. Eine Haftung dafür, dass die Flächen bebaubar sind, wird nicht übernommen. Über die Zulässigkeit einer konkreten Bebauung kann daher nur im Einzelfall im Rahmen eines entsprechenden Baugenehmigungsverfahrens bzw. eines Antrages auf Vorbescheid entschieden werden.
Als Grundstückseigentümer oder Inhaber grundstücksgleicher Rechte (wie z.B. Erbbauberechtigter, Miteigentümer oder Verfügungsberechtigter) können Sie der Veröffentlichung ihrer Baulücke jederzeit widersprechen und das potentielle Baugrundstück aus dem Baulandkataster löschen zu lassen.
Richten Sie in diesem Fall bitte ein formloses Schreiben mit Angabe des Grundstücks (Anschrift, Flur- und Flurstücknummer) an die Stadt Forst (Lausitz) (Kontaktdaten siehe unten).
Widersprüche gegen die Aufnahme von Grundstücken in das Baulandkataster sowie Hinweise zu Baulücken sind zu richten an:
Stadt Forst (Lausitz)
Die Bürgermeisterin
Fachbereich Stadtentwicklung
Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
Alternativ können Sie auch das nachfolgende Widerspruchsformular (PDF) ausfüllen.
Formulare:
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Angelika Geisler
- Telefon
- 03562 989-406
- Fax
- 03562 989-403
- a.geisler@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 203
Christina Rennhak
- Telefon
- 03562 989-404
- Fax
- 03562 989-403
- ch.rennhak@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 218
John-Willy Schönig
- Telefon
- 03562 989-405
- Fax
- 03562 989-403
- jw.schoenig@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 202