Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen
Soziale Leistungen Zuzug

Wohnberechtigungsscheine

Allgemeine Information

Für den Bezug folgender Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich:

    1. Öffentlich geförderter Wohnungseinheiten, welche über den 1. Förderweg gefördert wurden.
    2. Öffentlich geförderter Wohnungseinheiten, welche über den 3. Förderweg gefördert wurden.
    3. Wohnungen, die mit Modernisierungs- und Instandsetzungsmitteln oder Städtebauförderungsmitteln des Landes Brandenburg gefördert worden sind.
    4. Wohnungen, für die ab dem 01.01.2002 Fördermittel im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes gewährt werden.

      Ist ein Wohnberechtigungsschein für eine Wohnung erforderlich, werden Sie darüber vom Eigentümer oder Vermieter der Wohnung in Kenntnis gesetzt.

      Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bitte in der Wohngeldstelle des Fachbereichs Bürgerservice.

      Beachten Sie bitte, dass für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines bestimmte Einkommensgrenzen (gem. § 22 Abs. 2 Brandenburg. Wohnraumförderungsgesetz), Wohnungsgrößen und Vermögensgrenzen einzuhalten sind. Auskünfte dazu erhalten Sie ebenfalls in der Wohngeldstelle des Fachbereichs Bürgerservice.

      Der in der Stadt Forst (Lausitz) ausgestellte Wohnberechtigungsschein gilt ausschließlich für das Land Brandenburg.

      Sofern Sie in einem anderen Bundesland eine Wohnung beziehen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Gemeindeverwaltung, ob ein ausgestellter Wohnberechtigungsschein von der Stadt Forst (Lausitz) anerkannt wird.

      Unterlagen

      Bitte füllen Sie die unten aufgeführten Formulare aus.

      Kosten

      Gemäß Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren des Landes Brandenburg im Bereich Wohnungswesen ist für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € zu erheben. Gebührenermäßigungen sind in bestimmten Fällen möglich.

      Formulare:

      Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

      Pascal Scheider

      Telefon
      03562 989-325
      Fax
      03562 7460
      E-Mail
      wohngeld@forst-lausitz.de
      Zimmer
      110

      Isabell Fox

      Telefon
      03562 989-320
      Fax
      03562 7460
      E-Mail
      wohngeld@forst-lausitz.de
      Zimmer
      109

      Maria-Helene Budeus

      Telefon
      03562 989-324
      Fax
      03562 7460
      E-Mail
      wohngeld@forst-lausitz.de
      Zimmer
      109

      Brit Krusch

      Telefon
      03562 989-559
      Fax
      03562 7460
      E-Mail
      wohngeld@forst-lausitz.de
      Zimmer
      111

      Emily Schlabe

      Telefon
      03562 989-326
      Fax
      03562 7460
      E-Mail
      wohngeld@forst-lausitz.de
      Zimmer
      111