Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen

Schiedsstelle Forst (Lausitz)

Allgemeine Information

Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten.

Insbesondere beschäftigt sich die Schiedsstelle mit:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
  • Strafsachen

Die Schiedsstelle ist kein Schiedsgericht und im Gegensatz zu den früheren Schiedskommissionen zu einer Entscheidung in irgendeiner Art nicht berufen.
Der Grundgedanke einer Schiedsstelle ist, dass eine Einigung durch Schlichtung der streitenden Parteien ohne das Einschalten eines Gerichtes erreicht werden soll.

In erster Linie kommen vermögensrechtliche Ansprüche für eine Schlichtungsverhandlung vor der Schiedsstelle in Betracht. Vermögensrechtlich ist ein Anspruch, wenn er auf Zahlung von Geld oder auf eine in Geld schätzbare Leistung gerichtet ist oder auf einem Rechtsverhältnis beruht. Beispielhaft sind die Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Beachtung der Hausordnung oder Wahrung nachbarschaftsrechtlicher Belange.

Weiterhin kann die Schiedsstelle auch zur Beilegung nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten angerufen werden, z. B. bei Ehrverletzungen im sozialen Bereich oder Ehrverletzungen im Zusammenhang mit anderen Rechtsstreitigkeiten (Sühneversuch nach § 380 Abs. 1 StPO).

Nicht zuständig ist die Schiedsstelle für Belange der freiwilligen Gerichtsbarkeit, d. h. grundsätzlich bei Schuldverschreibungen aller Art, Anerkenntnisse, Bürgschaften, Hypotheken- und Grundschuldbestellungen, Abtretungserklärungen, Vollmachten, Quittungen und bei Verträgen.

Ebenso dürfen durch die Schiedsstelle keine Beglaubigungen von Urkunden usw. vorgenommen werden, es sei denn es handelt sich um ein durch die Schiedsstelle selbst ausgestelltes Dokument.

Um mit der in der Stadt Forst (Lausitz) arbeitenden Schiedsstelle Verbindung aufnehmen zu können, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Simmann (Ansprechpartnerin). Diese nimmt Ihre Kontaktdaten auf und leitet sie an die Vorsitzende der Schiedsstelle weiter.

Vorsitzende der Schiedsstelle: Caroline Behrendt

Stellvertretender Vorsitzender: Horst Erben

Kosten

Auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden §§ 38 bis 40 (2) erheben die Schiedsstellen für ihre Tätigkeit eine Gebühr. Die Höhe richtet sich nach dem Aufwand und beträgt 30 bis 40 €.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Stefanie Simmann

Telefon
03562 989-163
Fax
03562 7460
E-Mail
s.simmann@forst-lausitz.de
Zimmer
214