Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen
Umzug Zuzug

Personalausweis

Allgemeine Information

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen oder besonderen Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz unterliegen oder keine Wohnung haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Besondere Personengruppen können von der Ausweispflicht befreit werden.

Kinder unter 16. Jahren sind zur Antragstellung mitzubringen.

Niemand darf mehr als einen Personalausweis oder einen vorläufigen Personalausweis besitzen.

Der Inhaber eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet, seinen Ausweis Behörden und deren Bediensteten, die zur Feststellung seiner Personalien berechtigt sind, auf Verlangen vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Eine Mitführungspflicht für den Ausweis besteht nicht.

Der Personalausweis und vorläufige Personalausweis bleiben Eigentum der BRD.

Personalausweise können auch für Kinder ausgestellt werden. Nähere Aukünfte hierzu erteilen unsere MitarbeiterInnen.

Der "alte" Personalausweis ist bei Abholung des "neuen" Personalausweises im Bürgeramt vorzulegen und abzugeben.

Mit einer Statusabfrage können Sie herausfinden, ob Ihr beantragter Personalausweis bereits abgeholt werden kann bzw. in welchem Bearbeitungsstatus sich der Vorgang befindet.


Gültigkeitsdauer

Personalausweise werden für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Dauer 6 Jahre.

Die Antragstellung wird über computermäßigen Ausdruck vorgenommen. Eine Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus. Es wird die eigenhändige Unterschrift benötigt.

Aus diesem Grund können Sie sich nicht vertreten lassen.

Unterlagen

Zur Antragstellung werden benötigt:

  • der alte Personalausweis, auch wenn er ungültig ist,
  • der Kinderreisepass oder
  • der Reisepass
  • aktuelles, biometrisches Passbild
    Neue Regelung ab 01.05.2025
    Ab dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passbilder nur noch direkt in den Behörden (Bürgeramt) oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden. Die Bilder sind nur digital verfügbar und können nicht gedruckt werden.
    Kosten Erstellung biometrisches Passbild vor Ort: 6,00 € pro beantragtem Dokument*

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten. (EC-Kartenzahlung möglich)

Wurden die Ausweisdokumente verloren oder gestohlen, ist z. B. der Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder die Geburts- oder Heiratsurkunde vorzulegen.

*Hinweis: Sofern Sie einen Reisepass und einen Personalausweis parallel beantragen, werden je Antrag 6,00 € fällig.

Kosten

Für die Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer werden folgende Gebühren erhoben:

  • Erst- bzw. Neuausstellung für unter 24 jährige Personen 22,80 €
  • Neuausstellung für über 24 jährige Personen 37,00 €
  • aktuelles, biometrisches Passbild
    Neue Regelung ab 01.05.2025
    Ab dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passbilder nur noch direkt in den Behörden (Bürgeramt) oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden. Die Bilder sind nur digital verfügbar und können nicht gedruckt werden.
    Kosten Erstellung biometrisches Passbild vor Ort: 6,00 € pro beantragtem Dokument

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten. (EC-Kartenzahlung möglich)

*Hinweis: Sofern Sie einen Reisepass und einen Personalausweis parallel beantragen, werden je Antrag 6,00 € fällig.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Sophie König

Telefon
03562 989-532
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Mateusz Makiola

Telefon
03562 989-531
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
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104

Grit Müller

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03562 989-534
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
104

Carolin Pottag

Telefon
03562 989-533
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03562 7460
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buergeramt@forst-lausitz.de
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Nicole Tonnus

Telefon
03562 989-530
Fax
03562 7460
E-Mail
buergeramt@forst-lausitz.de
Zimmer
102