Personalausweis
Allgemeine Information
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen oder besonderen Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz unterliegen oder keine Wohnung haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Besondere Personengruppen können von der Ausweispflicht befreit werden.
Kinder unter 16. Jahren sind zur Antragstellung mitzubringen.
Niemand darf mehr als einen Personalausweis oder einen vorläufigen Personalausweis besitzen.
Der Inhaber eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet, seinen Ausweis Behörden und deren Bediensteten, die zur Feststellung seiner Personalien berechtigt sind, auf Verlangen vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Eine Mitführungspflicht für den Ausweis besteht nicht.
Der Personalausweis und vorläufige Personalausweis bleiben Eigentum der BRD.
Personalausweise können auch für Kinder ausgestellt werden. Nähere Aukünfte hierzu erteilen unsere MitarbeiterInnen.
Der "alte" Personalausweis ist bei Abholung des "neuen" Personalausweises im Bürgeramt vorzulegen und abzugeben.
Mit einer Statusabfrage können Sie herausfinden, ob Ihr beantragter Personalausweis bereits abgeholt werden kann bzw. in welchem Bearbeitungsstatus sich der Vorgang befindet.
Gültigkeitsdauer
Personalausweise werden für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Dauer 6 Jahre.
Die Antragstellung wird über computermäßigen Ausdruck vorgenommen. Eine Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus. Es wird die eigenhändige Unterschrift benötigt.
Aus diesem Grund können Sie sich nicht vertreten lassen.
Unterlagen
Zur Antragstellung werden benötigt:
- der alte Personalausweis, auch wenn er ungültig ist,
- der Kinderreisepass oder
- der Reisepass
- biometrisches Passbild
Hinweis: Für biometrische Passbilder steht eine Fotostation zur Verfügung. Das Passbild wird direkt an den Bearbeiterplatz weitergeleitet.
Wurden die Ausweisdokumente verloren oder gestohlen, ist z. B. der Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder die Geburts- oder Heiratsurkunde vorzulegen.
Kosten
Für die Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer werden folgende Gebühren erhoben:
- Erst- bzw. Neuausstellung für unter 24 jährige Personen 22,80 €
- Neuausstellung für über 24 jährige Personen 37,00 €
- biometrisches Passbild aus der Fotostation 8,00 €*
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten. (EC-Kartenzahlung möglich)
*Hinweis: Sofern Sie einen Reisepass und einen Personalausweis parallel beantragen, werden je Antrag 8,00 € fällig.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Grit Müller
- Telefon
- 03562 989-534
- Fax
- 03562 7460
- buergeramt@forst-lausitz.de
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- 104
Manuela Waldhelm
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- 03562 989-533
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- 03562 7460
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Sophie König
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Carolin Pottag
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Mateusz Makiola
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- 03562 989-532
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- m.makiola@forst-lausitz.de
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