Parkstellplätze, Ablösevertrag
Allgemeine Information
Die Brandenburgische Bauordnung verlangt, dass bauliche Anlagen, bei denen Kraftfahrzeugverkehr zu erwarten ist, nur errichtet werden dürfen, wenn Stellplätze oder Garagen (notwendige Stellplätze) in ausreichender Zahl hergestellt werden.
Weil vor allem bei beengten Grundstücksverhältnissen diese Forderung oft nicht erfüllt werden kann, kann diese Stellplatzverpflichtung des Bauherrn auch durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Forst (Lausitz) abgelöst werden (Ablösevertrag).
Unterlagen
Im Rahmen des Bauantragverfahrens wird durch die Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis Spree-Neiße der Stellplatzbedarf ermittelt und die abzulösenden Stellplätze der Stadt mitgeteilt.
Diese Festlegung ist vom Bauherrn beim Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz) vorzulegen.
Zwischen der Stadt und dem Bauherrn wird ein Ablösevertrag auf der Grundlage der Ablösesatzung für die Stadt Forst (Lausitz) gefertigt.
Kosten
Für die Zahlung des Geldbetrages ist die maßgebliche Zone des Stadtgebietes zu ermitteln.
Der Geldbetrag beträgt
- Zone 1 - 6.442,28 €
- Zone 2 - 5.215,18 €
- Zone 3 - 1.533,88 €.
Eine Sonderregelung besteht bei vorhandenen baulichen Anlagen.
Hier richtet sich die Höhe des Geldbetrages bei den ersten 4 Stellplätzen nach Zone 3, ab dem 5. Stellplatz sind die Zonenwerte anzusetzen.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Angelika Geisler
- Telefon
- 03562 989-406
- Fax
- 03562 989-403
- a.geisler@forst-lausitz.de
- Zimmer
- 203