Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen
Wohnen Unternehmen und Gewerbe

Parkstellplätze, Ablösevertrag

Allgemeine Information

Die Brandenburgische Bauordnung verlangt, dass bauliche Anlagen, bei denen Kraftfahrzeugverkehr zu erwarten ist, nur errichtet werden dürfen, wenn Stellplätze oder Garagen (notwendige Stellplätze) in ausreichender Zahl hergestellt werden.

Weil vor allem bei beengten Grundstücksverhältnissen diese Forderung oft nicht erfüllt werden kann, kann diese Stellplatzverpflichtung des Bauherrn auch durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Forst (Lausitz) abgelöst werden (Ablösevertrag).

Unterlagen

Im Rahmen des Bauantragverfahrens wird durch die Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis Spree-Neiße der Stellplatzbedarf ermittelt und die abzulösenden Stellplätze der Stadt mitgeteilt.

Diese Festlegung ist vom Bauherrn beim Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Forst (Lausitz) vorzulegen.

Zwischen der Stadt und dem Bauherrn wird ein Ablösevertrag auf der Grundlage der Ablösesatzung für die Stadt Forst (Lausitz) gefertigt.

Kosten

Für die Zahlung des Geldbetrages ist die maßgebliche Zone des Stadtgebietes zu ermitteln.
Der Geldbetrag beträgt

  • Zone 1 - 6.442,28 €
  • Zone 2 - 5.215,18 €
  • Zone 3 - 1.533,88 €.


Eine Sonderregelung besteht bei vorhandenen baulichen Anlagen.
Hier richtet sich die Höhe des Geldbetrages bei den ersten 4 Stellplätzen nach Zone 3, ab dem 5. Stellplatz sind die Zonenwerte anzusetzen.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Ute Rapke

Telefon
03562 989-419
Fax
03562 989-403
E-Mail
u.rapke@forst-lausitz.de
Zimmer
216