Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen

Pacht- und Nutzungsverträge

Allgemeine Information

Im Fachbereich Finanzen, Team Liegenschaften wird die Verpachtung von städtischen, unbebauten Grundstücken bearbeitet.

Folgende Aufgaben werden u. a. bearbeitet:

  • Allg. Verwaltung von Dauerkleingartenanlagen (Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz (BKleingG)) auf städtischem Grund und Boden
  • Erteilung v0n Betretungserlaubnissen / Eigentümerzustimmungen für unbebaute städtische Grundstücke
  • Verpachtung oder sonstige Überlassung / Nutzung von unbebauten Grundstücksflächen der Stadt Forst (Lausitz)
  • Verpachtung von städtischen Einzelgärten (keine Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz (BKleingG))
  • Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Forst (Lausitz)
  • Verpachtung von gewerblichen unbebauten Flächen der Stadt Forst (Lausitz)

Die Antragstellung auf Abschluss eines Pacht- oder Nutzungsvertrages über ein städtisches Grundstück kann in Form einer mündlicher Vorsprache oder durch Abgabe eines entsprechenden formlosen schriftlichen Antrages erfolgen.

Dem Antrag ist eine Begründung beizufügen.

Kosten

Für eine erste Beratung und/oder allg. Auskünfte entstehen keine Gebühren.

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Annett Noack

Telefon
03562 989-204
Fax
03562 989-202
E-Mail
a.noack@forst-lausitz.de
Zimmer
207

Bianca Lange

Telefon
03562 989-222
Fax
03562 989-202
E-Mail
b.lange@forst-lausitz.de
Zimmer
208