Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen

Freitag, 15. August 2025 | Allgemeines, Rathaus | Aus dem Rathaus Neue Grundsteuerbescheide am 27. August 2025

Änderung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Am 27. August 2025 versendet die Stadt Forst (Lausitz) geänderte Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer. Die darin festgesetzte Grundsteuer B wird zum 1. Oktober 2025 fällig.

Grund für den neuen Bescheidlauf ist die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B. In ihrer Sitzung am 23. Mai 2025 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den bisherigen Hebesatz von 405 auf 460 Prozent anzuheben. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Grundsteuer berechnet sich auf der Basis des sogenannten Grundsteuermessbetrags, der vom Finanzamt festgesetzt wird. Dieser Messbetrag wird von der Stadt mit dem Hebesatz multipliziert. Durch die rückwirkende Erhöhung des Hebesatzes ergibt sich für das gesamte Kalenderjahr 2025 eine entsprechend angepasste Grundsteuerhöhe – auch dann, wenn sich der Messbetrag selbst nicht geändert hat.

Die auf dem Änderungsbescheid ausgewiesene Summe stellt die Differenz zur bisherigen Grundsteuerforderung dar und macht somit die Auswirkungen der Hebesatzänderung nachvollziehbar. Im enthaltenen Zahlungsplan ist darüber hinaus die gesamte Abgabenforderung für das Jahr 2025 ersichtlich – einschließlich der bereits im ursprünglichen Jahresbescheid festgesetzten Grundbesitzabgaben.

Wichtiger Hinweis:

Entgegen vereinzelter Berichterstattung behalten die bisherigen Abgabenbescheide weiterhin ihre Gültigkeit.

Bei Rückfragen zu den Bescheiden steht Ihnen das Team Steuern der Stadt Forst (Lausitz) gern zur Verfügung.

Stadt Forst (Lausitz)