LEADER
Verbesserung der Attraktivität und Lebensqualität in den ländlichen Räumen
Das EU-Förderprogramm LEADER ist Teil des Europäischen Agrarfonds. LEADER ist die Abkürzung der französischen Bezeichnung „Liaison entre actions de développement de l`économie ruale“ und kann übersetzt werden mit „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums“. Das Besondere an LEADER ist, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst die Schwerpunkte der Förderung der ländlichen Entwicklung in ihrer Region setzen. Sie entscheiden selbst über die geförderten Projekte. Durch die enge Zusammenarbeit der Bürgerinnen, Bürger, Vereine, Unternehmen und Kommunen werden Projekte für lebenswerte ländliche Regionen geschaffen.
Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER
Zielsetzung
Anliegen der Umsetzung der Richtlinie ist es, mit der Förderung von Maßnahmen die Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums zu stärken, insbesondere durch den Erhalt und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Förderinstrument ist auf die Verbesserung bzw. Sicherung der Lebensperspektive aller dort lebenden Altersgruppen ausgerichtet. Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie soll eine regionale nachhaltige Entwicklung unterstützen.
Wer kann gefördert werden?
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- natürliche Personen (Einzelpersonen, Personengesellschaften und Personengemeinschaften) und juristische Personen des privaten Rechts
- Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zusammenschlüsse von Akteuren im ländlichen Raum
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
- Maßnahmen liegen in der Fördergebietskulisse und tragen zur Umsetzung der Ziele der Regionalen Entwicklungsstrategien bei
- Die Vorhaben erreichen die Anforderungen der Projektauswahl der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe (LAG). Weiterführende Information der für Forst (Lausitz) zuständigen LAG Spree-Neiße-Land e.V. unter http://www.spree-neisse-land.de