Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen

Kooperationsprogramm INTERREG V A Brandenburg – Polen 2014 - 2020

Logo kombiniert - Europäischer Fonds für reg. Entw. und Interreg

„Barrieren reduzieren – gemeinsame Stärken nutzen“ „Redukować bariery – wspólnie wykorzystywać silne strony“

Das Ziel des Programms ist die Förderung der deutsch-polnischen Zusammenarbeit im brandenburgisch-polnischen Grenzgebiet. Gefördert werden vor allem grenzüberschreitende Projekte, die eine Lösung zu den gemeinsamen Problemen anbieten und maßgeblich zum Zusammenwachsen des Grenzgebietes beitragen.

Programmgrundsätze:

  • am Projekt sind mindestens ein deutscher und ein polnischer Partner beteiligt
  • die Projektpartner benennen einen Projektsteuerer
  • das Projekt muss mindestens einem der spezifischen Ziele innerhalb der jeweiligen Prioritätsachse zuordenbar sein
  • mit dem Projekt wird ein belegbarer grenzüberschreitender Mehrwert erzielt

Das Projekt muss indestens drei von vier Förderkriterien erfüllen

  • gemeinsame Projektplanung
  • gemeinsame Projektdurchführung
  • gemeinsame Projektfinanzierung
  • gemeinsames Personal

Das Programm ist auf die vier folgenden Prioritätsachsen aufgeteilt:

  1. Gemeinsamer Erhalt und Nutzung des Natur- und Kulturerbes
  2. Anbindung an die Transeuropäischen Netze und nachhaltiger Verkehr
  3. Stärkung grenzübergreifender Fähigkeiten und Kompetenzen
  4. Integration der Bevölkerung und Zusammenarbeit der Verwaltungen

Der Fördersatz beträgt bis zu 85% der förderfähigen Projektgesamtkosten

Weiterführende Links: