Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen
Hundehaltung

Hundehaltung, Anzeigen

Allgemeine Information

Seit dem 01.07.2024 gilt eine neue Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg. Was bedeutet das für Sie als Hundehalter? Hier eine Aufzählung der wichtigsten Regelungen:

  • Keine Unterscheidung zwischen großen und kleinen Hunden – in der alten Fassung der Hundehaltverordnung wurde zwischen kleinen und großen Hunden (Gewicht über 20 kg oder Widerristhöhe von mehr als 40 cm) unterschieden. Ab sofort gelten die Regelungen der Hundehalterverordnung gleichermaßen für alle Hunde, unabhängig von der Körpergröße.

    Hinweis: Das bedeutet, dass ab sofort ALLE Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit angemeldet werden müssen. Dies gilt insbesondere auch für Hunde, die bereits vor dem 01.07.2024 erworben wurden.

  • Abschaffung der Rasseliste – ab sofort ist das Halten aller Hunderassen in Brandenburg erlaubt. Auch die ehemals nach der Rasse festgelegten gefährlichen bzw. widerlegbar gefährlichen Hunde können ohne Einschränkungen gehalten werden.

  • Das Führungszeugnis entfällt bei der ordnungsrechtlichen Anmeldung – um den Aufwand für die Hundehalter zu verringern müssen Sie nur noch ein Formular für die An- und Abmeldung eines Hundes ausfüllen. Dieses Formular gilt sowohl für die steuerliche als auch die ordnungsrechtliche An- und Abmeldung. Hierbei ist ein aktuelles Führungszeugnis nicht mehr zu erbringen.

  • Gefährliche Hunde können sich einer Wesensprüfung unterziehen – bisher galt die Gefährlichkeit eines Hundes sein Leben lang. Die neue Hundehalterverordnung sieht vor, dass Hunde, die als gefährlich festgestellt wurden, wieder den Status eines nicht gefährlichen Hundes erlangen können. Dies ist möglich sofern nach Ablauf von mindestens zwei Jahren seit Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes keine weiteren Vorkommnisse feststellbar sind und wenn von einer positiven Verhaltensänderung des Hundes auszugehen ist. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Tel.: 03562 989157, Email: ordnungsamt@forst-lausitz.de.

 

Hinweis für Halter von ehemals widerlegbar gefährlicher Hunde (z.B. Rottweiler, Dobermann, etc.):

Durch den Wegfall der Rasseliste und der damit verbundenen Eingruppierung bestimmter Rassen als widerlegbar gefährlich, ist das Tragen der grünen Plakette nicht mehr notwendig.

Wir bitten Sie, die grünen Plaketten beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit, im Bürgerbüro abzugeben oder in den Briefkasten in der Lindenstraße 10-12 einzuwerfen.

Kosten

Die Kosten für einen Mikrochip-Transponder müssen beim jeweiligen Tierarzt erfragt werden.

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Daniel Kaiser

Telefon
03562 989-157
Fax
03562 989-202
E-Mail
d.kaiser@forst-lausitz.de
Zimmer
313