Hundehaltung

Hundehaltung, Anzeigen

Allgemeine Information

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) des Landes Brandenburg vom 16. Juni 2004 unterscheidet in

  • große Hunde,
  • in Hunde bei denen die Vermutung der Gefährlichkeit widerlegt werden kann und in
  • Hunde bei denen die Gefährlichkeit nicht widerlegt werden kann

Gemäß der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg sind alle großen Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern und/oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm anzeigepflichtig.

Unterlagen

  • Der Hund ist dauerhaft mit einem Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standart durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen.
  • Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht Größe, Alter, Farbe, Chipnummer) ist dem Fachbereich Ordnung und Sicherheit zusammen mit der Anzeige der Hundehaltung mitzuteilen. (Anlage 1)
  • Zum Nachweis der Zuverlässigkeit zum Halten eines großen Hundes legt der Hundehalter ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz vor, welches zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate ist. Das Führungszeugnis wird beim Bürgeramt im Fachbereich Bürgerservice der Stadt Forst (Lausitz) beantragt.

Das entsprechende Formular zu Anmeldung Ihres Hundes gibt es im Bürgeramt der Stadt Forst (Lausitz) oder kann unter Formulare heruntergeladen werden.

Kosten

Die Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnis wird gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz erhoben.

Die Kosten für einen Mikrochip-Transponder müssen beim jeweiligen Tierarzt erfragt werden

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Daniel Kaiser

Telefon
03562 989-157
Fax
03562 989-202
E-Mail
d.kaiser@forst-lausitz.de
Zimmer
301