Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Im Forster Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße wurden am gestrigen Vormittag bei Arbeiten an einem Grundstück Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den

heutigen Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 14:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, werden am 21.11.2024 bis 13:00 Uhr evakuiert. Für die Unterbringung der von der Teilevakuierung betroffenen Personen steht ab 12:00 Uhr die Turnhalle in Groß Bademeusel in der Groß Bademeuseler Straße 56 zur Verfügung.

Die im Sperrkreis befindlichen Zufahrtsstraßen (Autobahnabfahrt, Landstraße, Radwege, Waldwege) sind ab 13:00 Uhr gesperrt. Den Anordnungen der an den Absperrungen vor Ort befindlichen Posten sind unbedingt Folge zu leisten. In der Zeit von 13:00 bis 14:30 Uhr muss aus Sicherheitsgründen in den Ortsteilen Groß Bademeusel und Klein Bademeusel der Strom abgeschaltet werden.

Die Sprengung ist für 14:00 Uhr vorgesehen.

Die Beendigung der Maßnahme wird im Ortsteil Groß Bademeusel durch eine Lautsprecherdurchsage der Freiwilligen Feuerwehr verkündet. Im Anschluss daran ist der Sperrkreis aufgehoben und die Maßnahme ist beendet.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist bis zur Beendigung der Maßnahme in ständiger Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und koordiniert und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Kinder und Jugendliche Soziale Leistungen Zuzug

Hort, Anmeldung

Allgemeine Information

Zu jeder staatlichen Grundschule in der Stadt Forst (Lausitz) bieten wir Hortbetreuung für Ihr Kind an.

  • Grundschule Forst Mitte = Hort der Grundschule Forst Mitte
  • Grundschule Nordstadt = Hort Sonnenstadt
  • Grundschule Keune = Hort Pfiffikus


Aufnahme in den Hort finden alle Kinder, die einen Rechtsanspruch auf Hortbetreuung haben.

Der Rechtsanspruch ist im Kita Gesetz des Landes Brandenburg § 1 Abs. 2 festgelegt:

„Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in einer Kindertagesstätte.
Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht."

Unterlagen

Der Antrag zur Aufnahme wird durch die Eltern oder Personensorgeberechtigten gestellt.

Bei der Schulanmeldung erfolgt die schriftliche Vormerkung für den Hort der Grundschule Ihres Kindes.


Eltern, deren Kinder bis zum Schuleintritt eine Kindereinrichtung in freier oder konfessioneller Trägerschaft besucht haben, müssen sich bis zum 31.05. des Einschulungsjahres im Fachbereich Bildung und Soziales der Stadt Forst (Lausitz) melden. Hier werden Ihnen sämtliche Aufnahmeformulare wie:

  • Rechtsanspruch
  • Betreuungsverträge
  • Einkommenserklärung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Belehrung über das Infektionsschutzgesetz und ärztliches Attest

übergeben.

Hortanmeldungen werden für Schulanfänger bis zum 31.05. des Einschulungsjahres entgegengenommen. Wenden Sie sich bitte dazu an unten genannte Ansprechpartner.

Kosten

Für die Betreuung Ihres Kindes im Hort wird ein Elternbeitrag erhoben.

Der Elternbeitrag richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und wird auf der Grundlage der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Erhebung von Elternbeiträgen in kommunalen Kindertagesstätten und Kindertagespflege in der z. Zt. gültigen Fassung erhoben.

Die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Erhebung von Elternbeiträgen in kommunalen Kindertagesstätten und Kindertagespflege ist im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht worden.

Satzung Elternbeiträge

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Franziska Werner

Telefon
03562 989-306
Fax
03562 989-303
E-Mail
f.werner@forst-lausitz.de
Zimmer
120

Anika Balzer

Telefon
03562 989-308
Fax
03562 989-303
E-Mail
a.balzer@forst-lausitz.de
Zimmer
119