Ausfall der Straßenbeleuchtung

... in der Forster Stadtmitte, Bereich Fußgängerzone Cottbuser Straße und Am Markt

In der Nacht zum heutigen Freitag kam es zu einem Brand auf dem privaten Grundstück Am Markt 18. Die Brandursache wird noch ermittelt.

Bei dem Brand sind die Schaltschränke für die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung in den umliegenden Straßenzügen, sowie die Stromversorgung für den Marktplatz einschließlich der Brunnenanlage am Markt neben der Stadtkirche St. Nikolai betroffen.

Die Schaltschränke wurden vollständig zerstört, wodurch es zu einem großflächigen Ausfall der Straßenbeleuchtung sowie der Anlagen für den Marktplatz für unbestimmte Zeit kommt.

Derzeit wird an Lösungsvarianten für die Erneuerung der Stromversorgung gearbeitet. Diese Arbeiten werden voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffene Straßenzüge:

  • Am Markt
  • Amtstraße
  • Haagstraße
  • Hochstraße
  • Lindenstraße
  • Lindenplatz
  • Promenade
  • Uferstraße
  • Fußgängerzone Cottbuser Straße
  • Brunnenanlage

Hinweis an die Bürgerinnen und Bürger:

Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit in den Abend- und Nachtstunden.

Weitere Informationen
Kinder und Jugendliche Soziale Leistungen Zuzug

Hort, Anmeldung

Allgemeine Information

Zu jeder staatlichen Grundschule in der Stadt Forst (Lausitz) bieten wir Hortbetreuung für Ihr Kind an.

  • Grundschule Forst Mitte = Hort der Grundschule Forst Mitte
  • Grundschule Nordstadt = Hort Sonnenstadt
  • Grundschule Keune = Hort Pfiffikus


Aufnahme in den Hort finden alle Kinder, die einen Rechtsanspruch auf Hortbetreuung haben.

Der Rechtsanspruch ist im Kita Gesetz des Landes Brandenburg § 1 Abs. 2 festgelegt:

„Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in einer Kindertagesstätte.
Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht."

Unterlagen

Der Antrag zur Aufnahme wird durch die Eltern oder Personensorgeberechtigten gestellt.

Bei der Schulanmeldung erfolgt die schriftliche Vormerkung für den Hort der Grundschule Ihres Kindes.


Eltern, deren Kinder bis zum Schuleintritt eine Kindereinrichtung in freier oder konfessioneller Trägerschaft besucht haben, müssen sich bis zum 31.05. des Einschulungsjahres im Fachbereich Bildung und Soziales der Stadt Forst (Lausitz) melden. Hier werden Ihnen sämtliche Aufnahmeformulare wie:

  • Rechtsanspruch
  • Betreuungsverträge
  • Einkommenserklärung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Belehrung über das Infektionsschutzgesetz und ärztliches Attest

übergeben.

Hortanmeldungen werden für Schulanfänger bis zum 31.05. des Einschulungsjahres entgegengenommen. Wenden Sie sich bitte dazu an unten genannte Ansprechpartner.

Kosten

Für die Betreuung Ihres Kindes im Hort wird ein Elternbeitrag erhoben.

Der Elternbeitrag richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und wird auf der Grundlage der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Erhebung von Elternbeiträgen in kommunalen Kindertagesstätten und Kindertagespflege in der z. Zt. gültigen Fassung erhoben.

Die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Erhebung von Elternbeiträgen in kommunalen Kindertagesstätten und Kindertagespflege ist im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht worden.

Satzung Elternbeiträge

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Franziska Werner

Telefon
03562 989-306
Fax
03562 989-303
E-Mail
f.werner@forst-lausitz.de
Zimmer
120

Anika Balzer

Telefon
03562 989-308
Fax
03562 989-303
E-Mail
a.balzer@forst-lausitz.de
Zimmer
119